Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner Juni-Sitzung den Entwurf zur 18. Teiländerung des Bebauungsplans „Oberaustraße West“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben. Das Plangebiet liegt im Aicherpark südlich des neuen Bahnhaltepunktes Rosenheim-Aicherpark und nördlich der Oberaustraße. Ziel der Planung ist es nach Angaben der Stadt, die erforderliche Wegeverbindung zum neuen Bahnhaltepunkt Rosenheim-Aicherpark planungsrechtlich zu sichern. Gleichzeitig soll die Bebauungsplanänderung dazu genutzt werden, das bestehende Planungsrecht an die aktuellen Bedürfnisse der Gewerbetreibenden anzupassen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert. Der Planentwurf einschließlich der Begründung kann bis einschließlich Montag, 23. September, im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus, Königstraße 24, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Unterlagen sind auch online unter www.rosenheim.de abrufbar.