Rosenheim – Der Rosenheimer Stadtrat hat den Entwurf zur 18. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 19a „Oberaustraße West“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben. Das Plangebiet liegt im Aicherpark, südlich des neuen Bahnhaltepunktes Rosenheim-Aicherpark und nördlich der Oberaustraße.
Ziel der Planung ist es, die erforderliche Wegeverbindung zum neuen Bahnhaltepunkt Rosenheim-Aicherpark planungsrechtlich zu sichern. Gleichzeitig soll die Bebauungsplanänderung dazu genutzt werden, das bestehende Planungsrecht an die aktuellen Bedürfnisse der Gewerbetreibenden anzupassen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der Planentwurf einschließlich der Begründung kann ab sofort und bis einschließlich Montag, 23. September, im Flur des Stadtplanungsamtes im Rathaus eingesehen werden, Königstraße 24, Ostflügel, dritter Stock. Während der Auslegungsfrist kann man Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag bis Mittwoch, 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 14 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, teilt die Stadt mit.
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt zu finden unter www. rosenheim.de.