Rosenheim – Eine Frau aus dem oberbayerischen Inntal musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten, nachdem sie versucht hatte, sich Medikamente mit gefälschten Rezepten zu besorgen. Letztlich verurteilte Richterin Julia Haager die Angeklagte zu einer Geldstrafe.
Die 60-jährige Krankenschwester sei nach eigenen Angaben mit Rücken- und Kniebeschwerden bei einem Orthopäden gewesen. Der habe ihr eröffnet, dass sie wegen ihrer Osteoporose an drei defekten Wirbeln leide, die bei ihr eine schmerzhafte Schlaflosigkeit hervorriefe.
Schlafmittel nicht mehr verschrieben
Das entsprechende Schlafmittel habe ihr zwar geholfen. Doch habe der Arzt ihr dieses Mittel nach einiger Zeit nicht mehr verschrieben, obwohl sie es nach eigenen Angaben dringend gebraucht hätte. Deshalb sei sie auf die Idee gekommen, Rezeptvordrucke, die sie aus ihrer Zeit als Mitarbeiterin bei einem Arzt im Inntal noch vorrätig hatte, auf ihrem Computer zu bearbeiten und die Unterschrift des Arztes nachzuahmen.
Rückfrage
beim Arzt
Im Oktober des vergangenen Jahres fiel einer Apothekerin in Stephankirchen ein gefälschtes Rezept auf. Sie verständigte die Polizei, die beim Arzt, dessen vermeintliche Unterschrift das Rezept getragen hatte, rückfragte. Dieser gab gegenüber den Ermittlern an, dass das Rezept nicht von ihm stammen könne.
Daraufhin wurde die Angeklagte mit dem Vorwurf konfrontiert und eine Hausdurchsuchung angeordnet, bei der Rezeptvordrucke konfisziert worden waren. Bereits vorgefertigte Fälschungen konnten die Polizeibeamten jedoch nicht sicherstellen.
Der Hausdurchsuchung und den Tatvorwürfen, die sie sogar zugegeben hatte, zum Trotz, versuchte sie wenig später erneut mit gefälschten Rezepten das Medikament in einer Rosenheimer Apotheke zu bekommen. Doch auch hier fiel die Fälschung auf, was wiederum die Polizei zu der 60-Jährigen führte.
Die Staatsanwältin honorierte in ihrem Plädoyer, dass die Angeklagte vorher nie straffällig geworden sei. Dennoch müsse wegen der „enormen kriminellen Energie“ eine Geldstrafe angemessen hoch ausfallen. Eine Strafe von 4800 Euro würde dem gerecht werden, so die Einschätzung der Anklagevertreterin.
Die ehemalige Krankenschwester, die sich von keinem Anwalt vertreten ließ, erklärte, das frühere Präparat nicht mehr nötig zu haben und dass sich eine solche Tat keinesfalls wiederholen werde. Sie sei nach eigenen Angaben mittlerweile auf ein anderes Medikament eingestellt worden, mit dem sie gut zurecht komme. Zudem habe sie inzwischen eine Arbeitsunfähigkeitsrente beantragt.
Richterin Julia Haager setzte schließlich eine Geldstrafe von 3000 Euro fest, die die Angeklagte in Raten abzahlen kann.