Traunstein/Rosenheim – Im Karstadt Rosenheim ließ ein psychisch kranker 57-Jähriger Waren im Wert von 24,35 Euro mitgehen. Kurz darauf lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der er die Beamten attackierte. Ähnliches passierte bei seiner Flucht aus dem Bezirksklinikum in Wasserburg. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel ordnete jetzt die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des krankheitsbedingt schuldunfähigen Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung an und setzte sie zugleich unter strengen Auflagen auf fünf Jahre zur Bewährung aus.
Eine Ladendetektivin sprach den Langfinger nach dem Diebstahl bei Karstadt am Nachmittag des 19. September 2018 im Ausgangsbereich an. Der Mann ergriff zu Fuß die Flucht, die Detektivin verständigte die Polizei. Im Bereich der Papinstraße entdeckten zwei Streifenbeamte vom Fahrzeug aus den Ladendieb. Eine Polizistin stieg aus und stellte sich dem Bosnier in den Weg. Da schlug er ihr seine Tasche ins Gesicht. In der Tüte befanden sich geklaute Alltagssachen wie Shampoo und Zigaretten, aber auch ein kleines Küchenmesser, das nicht von Karstadt stammte.
Der 57-Jährige rannte weg Richtung Burger King. Unterwegs verlor er die Tasche samt Diebesgut. Die beiden uniformierten Beamten liefen dem Beschuldigten hinterher. Im Eingang des Schnellrestaurants drehte sich der Mann um, drohte mit erhobenen Armen und schrie die Verfolger an: „Ihr seid keine Polizei.“ Nach einer gegenseitigen Schubserei rannte der Täter weiter, ergriff einen Stuhl, schleuderte ihn in Richtung der Polizisten, traf aber glücklicherweise niemand. Die Detektivin und die Beamtin trugen durch die Schläge mit der Tasche Schmerzen davon.
Weiterer Vorwurf in dem Sicherungsverfahren war ein Vorfall am 14. Oktober 2018. Der Rosenheimer befand sich damals in einer geschlossenen Abteilung des Inn-Salzach-Klinikums. In der Mittagszeit betrat eine Reinigungskraft die Station mittels eines am Gürtel befestigten Türschlüssels. Der 57-Jährige stieß die Mitarbeiterin beiseite. Sie erlitt Prellungen und eine offene Wunde an der Hand. Der Patient flüchtete über das Gelände, zwei Pflegekräfte auf den Fersen.
Mit Steinen
beworfen
Um die Männer zu stoppen, drohte er verbal und bewarf sie mit Steinen. Kurz darauf konnten zwei Polizeibeamte den Beschuldigten am Rand der Bundesstraße B304 stellen. Der Bosnier sprang über die Leitplanke eine Böschung hinab und erreichte auf der weiteren Flucht die nahegelegene Bundesstraße B15. Mehrere Fahrzeuge mussten stark abbremsen. Ein Polizist holte den Flüchtenden ein. Da schlug ihm der Beschuldigte die Faust ins Gesicht. Schwelllungen und eine Schürfwunde waren die Folgen. Bei der anschließenden Festnahme leistete der 57-Jährige erheblichen Widerstand.
Vorwürfe
eingeräumt
Über seinen Verteidiger, Dr. Markus Frank aus Rosenheim, ließ der Beschuldigte die Vorwürfe weitgehend einräumen. Das Gericht hörte gestern knapp ein Dutzend Zeugen an, die den Inhalt der Antragsschrift in vollem Umfang bestätigten. Für die verschiedenen Straftaten – von räuberischem Diebstahl über tätliche Angriffe auf sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bis zu versuchten und vollendeten Körperverletzungsdelikten – konnte der Bosnier letztlich aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht bestraft werden.
In der Vergangenheit verliefen bereits über 20 Strafverfahren aus dem gleichen Grund im Sand. Der psychiatrische Sachverständige, Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte dem inzwischen in einer anderen Einrichtung lebenden 57-Jährigen auch bezüglich der jetzigen Vorwürfe aufgehobene Schuldfähigkeit. Der Gutachter sah die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie erfüllt. Die Maßregel könne jedoch unter Auflagen wie Einnahme der notwendigen Medikamente, Akzeptanz von Depotspritzen und Überwachung zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Beschuldigte mache derzeit einen stabilen Eindruck, betonte Oberstaatsanwalt Dr. Robert Schnabl im Plädoyer. Grundsätzlich lägen die Voraussetzungen für eine Unterbringung vor. Mit Auflagen sei Bewährung jedoch möglich. Das gleiche Fazit zog der Verteidiger, Dr. Markus Frank aus Rosenheim. Im Urteil unterstrich Vorsitzender Richter Zenkel, der 57-Jährige sei seit Jahrzehnten krank. Die Straftaten seien die Auswirkungen der Krankheit. Wenn er sich behandeln lasse, in dem Heim bleibe und sich an die Weisungen halte, werde wohl nichts mehr passieren. Dann habe er vielleicht irgendwann die Chance, aus dem Heim herauszukommen.