Dunkelziffer Ferienwohnung

von Redaktion

Zweckentfremdung: Stadt prüft häufiger

Rosenheim – Man kennt die Diskussion vor allem vom Prenzlauer Berg in Berlin. Ein gut sanierter Kiez, in dessen Häusern viele Wohnungen für Urlaubsgäste angeboten werden – und damit dem regulären Markt fehlen, den Mangel an Wohnraum verschärfen. Nun hat das Thema Rosenheim erreicht.

Tourismus bedeutet

Ferienwohnungen

Wo es viel zu sehen und zu erleben gibt, boomt der Tourismus. In Berlin ebenso wie in Rosenheim. Wer lieber als Selbstversorger reist oder sich ein gutes Hotel nicht leisten kann, der setzt auf Ferienwohnungen. Das Angebot ist groß, vom einfachen Ein-Zimmer-Appartement bis zur vollausgestatteten Penthouse-Wohnung. Auch die Buchung ist ein Kinderspiel. Auf Internetportalen wie „Airbnb“ genügen einige wenige Klicks bis zum gewünschten Objekt. Für viele Eigentümer bringt die Vermietung gutes Geld, ganz einfach nebenbei. Das Problem: Der Wohnungsmarkt gerät noch mehr unter Druck, egal ob in Berlin, oder in Rosenheim.

Auf dieses Phänomen können Kommunen mit der Zweckentfremdungssatzung reagieren. Sie regelt, dass Wohnraum nicht für andere Zwecke genutzt werden darf, nicht für die Ferienvermietung beispielsweise, generell nicht für gewerbliche Zwecke. Ausnahmen müssen genehmigt werden. In München gilt die Satzung seit 2015, in Nürnberg seit Mai dieses Jahres, in Regensburg seit Juli.

In Rosenheim hatte die Verwaltung im jüngsten Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss einen Sachstandsbericht vorgelegt, wonach die Stadt weiterhin auf eine solche Satzung verzichten will, wie im Jahr 2009 vereinbart. Damals war der Beschluss gefasst worden, keine Satzung auszuarbeiten, sondern in einem Abstand von fünf Jahren die Wohnraumsituation zu untersuchen und über die Ergebnisse zu berichtet. Damals wie heute hatte man den Fokus auf die mögliche Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen gerichtet.

Gewerbeflächen

nicht lukrativ genug

Das aber scheint nicht mehr zeitgemäß, wie die Verwaltung selbst konstatierte. Denn seit etwa acht Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien relativ stark gestiegen. So stark, dass die Umwandlung nicht mehr lukrativ ist.

Dass sich über die Jahre mit der Vermietung von Ferienwohnungen eine ganz andere Geschäftsidee auf dem Wohnungsmarkt etabliert hat, darauf machten die beiden CSU-Stadträte Margarete Fischbacher und Herbert Borrmann aufmerksam. Vor allem Borrmann, der auch CSU-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat ist, warnte davor, das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen. Mittlerweile gebe es weit mehr Anbieterportale als „Airbnb“. „Wir sollten das verstärkt im Auge behalten“, sagte er und sprach von einer „hochexplosiven Zahl“.

Kontrolle braucht

mehr Personal

Grundsätzlich sei nicht klar, wie viele Wohnungen in der Stadt auf diese Weise zweckentfremdet würden, teilte die Verwaltung mit. Es sei aber klar, dass das klassische Vermieten von Ferienwohnungen eine gewerbliche Nutzung sei, die genehmigt und beim Finanzamt gemeldet werden müsse. Die Zweckentfremdung im Einzelnen zu recherchieren sei jedoch aufwendig, bedürfe zusätzlicher Stellen und koste Geld.

Letztlich bleibt es dabei: Es wird keine Zweckentfremdungssatzung in Rosenheim geben. Aber der Zeitraum der Untersuchung wird verkürzt, von fünf auf zwei Jahre. Eine Abstimmung dazu gab es nicht, wohl aber Kopfnicken.

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