Haftstrafe nach Karriereknick

von Redaktion

Investmentbanker (54) scheitert beruflich, trinkt zu viel und wird mehrfach straffällig

Rosenheim – Für zehn Monate ins Gefängnis muss ein arbeitsloser Diplom-Kaufmann (54) aus Bad Aibling. Am Ende einer langen Liste an Vergehen stand eine Zechtour durch Rosenheim, verbunden mit der Weigerung, die Taxikosten zu bezahlen. Weil der 54-Jährige bereits zahlreiche Vorstrafen auf dem Konto hat, sah das Gericht keine Möglichkeit mehr, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Weil er mit seiner Lebensgefährtin in einem Aiblinger Restaurant in Streit geraten war, hatte sich der 54-Jährige nach Rosenheim fahren lassen, um dort auf Zechtour zu gehen. Diese dauerte bis in den frühen Morgen hinein, gegen 3 Uhr hielt er an der Innstraße ein Rosenheimer Taxi an. Ein konkretes Fahrziel nannte er dem Fahrer allerdings nicht. In der Kaiserstraße teilte er dann aber mit, dass er nun nach Kolbermoor gefahren werden wolle.

Taxifahrer

beschimpft

Nur Kraftausdrücke und Schimpfwörter seien von dem sichtlich angetrunkenen Fahrgast zu hören gewesen, hieß es vor Gericht. Unterwegs sei der Mann prompt eingeschlafen. Und als er in Kolbermoor ohne zu bezahlen aussteigen wollte und ihn der Fahrer deshalb zurückhielt, habe er angegeben, nach Bad Aibling zu wollen. Auch dorthin brachte ihn das Taxi. Doch als der Fahrgast vor Ort und Stelle erneut nicht bezahlen wollte, drohte ihm der Taxifahrer, mit ihm zur Polizeiwache zu fahren. Dort zeigte sich, dass der 54-Jährige amtsbekannt ist.

Die Beamten nahmen die Anzeige wegen Beförderungserschleichung auf, vernahmen den Angeklagten – wobei sich herausstellte, dass er kein Geld bei sich hatte – und brachten den stark Alkoholisierten in eine Ausnüchterungszelle. Dort randalierte und beleidigte der Angeklagte die Polizisten, was zu einer weiteren Anklage führte. Der polizeiliche Sachbearbeiter berichtete als Zeuge, dass der Angeklagte seit Jahren polizeibekannt ist. In unregelmäßigen Abständen habe man mehrmals monatlich mit der Trunkenheit und dem aggressiven Verhalten des 54-Jährigen zu tun.

Abstieg eines

Investmentbankers

Der psychiatrische Gutachter aus dem Inn-SalzachKlinikum, Dr. Josef Eberl, sagte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt wegen seiner Alkoholisierung vermutlich nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei.

Kritisch wurde es für den Angeklagten, als seine Vorstrafen verlesen wurden. Nicht nur, dass er 15, zumeist alkoholbedingte Vorstrafen aufzuweisen hat. Darüber hinaus war ihm bei der jüngsten Verurteilung, erst 2018, die Weisung auferlegt worden, sich des Alkohols zu enthalten. Außerdem stand er aus zwei Verurteilungen noch unter doppelter, offener Bewährung.

Besonders auf diesen Fakt verwies der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Es handle sich um einen unverbesserlichen Straftäter, der seit seinem beruflichen Absturz als Investmentbanker immer wieder straffällig werde. Er müsse spürbar bestraft werden. Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von 14 Monaten – ohne Bewährung.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, verwies darauf, dass sein Mandant umfassend geständig gewesen sei und dass man aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen durchaus eine geringere Strafe ansetzen könnte. Zehn Monate Haft müssten ausreichen. Schließlich habe es sich bei den Fahrtkosten lediglich um 30 Euro gehandelt, die sein Mandant zwischenzeitig beglichen habe. Damit könne man die Strafe durchaus nochmals zur Bewährung aussetzen.

Richter Wolfgang Fiedler nahm das Ansinnen an, beschränkte die Strafe auf zehn Monate Haft. Allerdings nicht zur Bewährung. „Nach diesen vielen Vorstrafen, in offener Bewährung und bei der gerichtlichen Weisung, Alkohol zu meiden, ist Ihr Maß wahrlich voll. Sie müssen ins Gefängnis“, sagte er.

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