Bizarrer Familienstreit vor Gericht

von Redaktion

Weil er seinen Bruder beklaut hat: Rosenheimer (59) zu Bewährungsstrafe verurteilt

Rosenheim – Stammten die Unterlagen und Gegenstände, die bei einem 59-jährigen Rosenheimer gefunden wurden, aus einem Einbruch in die Wohnung des Bruders? Oder hat der Angeklagte, wie er behauptete, die Sachen in einem Container gefunden? Diese schwierige Frage hatte jetzt das Rosenheimer Schöffengericht zu klären.

Dabei war das Diebesgut überwiegend von ideellem Wert und mit den angesetzten 100 Euro für eine Lampe und Sicherungen eher gering. Die Beweisführung gestaltete sich schwierig. Offensichtlich schwelte schon seit Längerem ein vielschichtiger Konflikt unter den Geschwistern, der nach dem Tod des Vaters dann eskalierte.

Laut Anklage soll der Angeklagte im April vergangenen Jahres im Namen seines Bruders, dessen Telefonanschluss gekündigt haben und dabei den Telefonanbieter über seine Identität getäuscht haben. Einige Wochen später soll der Angeklagte dann in das Elternhaus in Stephanskirchen eingedrungen sein, das mittlerweile im Besitz der Erbengemeinschaft war und nur noch vom Bruder bewohnt wurde.

Um ins Haus zu gelangen, soll er einen Bretterverschlag vom Garagentor des Anwesens abgeschraubt haben. Anschließend soll er aus dem verschlossenen Zimmer seines Bruders dessen persönliche Unterlagen wie Zeugnisse, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, einen Erbschein, Grundbuchauszüge, Betreuungsunterlagen sowie 20 Sicherungen und eine Lampe im Gesamtwert von 100 Euro entwendet haben.

Zeugen gab es dafür keine. Der 51-jährige Bruder war sich jedoch „zu hundert Prozent sicher“, dass Angeklagte die Tat verübt hatte, wie er vor Gericht bestätigte. Er habe bemerkt, dass seine Sachen fehlen. Zudem habe es im Haus keinen Strom gegeben und die Heizung sei kaputt gewesen. Im Keller habe er dann gesehen, dass die Sicherungen aus dem Sicherungskasten herausgerissen waren. Da sei ihm klar gewesen: „Das war mein Bruder.“

Der habe ihn seit dem Tod des Vaters mit Drohbriefen terrorisiert und erst wenige Wochen vorher die Eingangstüre eingeschlagen. Deshalb habe er den Vorfall zur Anzeige gebracht. „Ich wollte, dass es ein Ende hat und er bestraft wird, denn er ist unbelehrbar“, sagte der 51-Jährige.

Zwangsversteigerung eingeleitet

Alle Versuche, die Streitigkeiten vernünftig zu beenden seien gescheitert. Es sei keine Einigung möglich gewesen, darum habe er die Zwangsversteigerung eingeleitet und das Auto des Vaters, das der Bruder schon vorher geklaut habe, abgemeldet. Das Landratsamt hatte die ordnungsgemäße Stilllegung auf Anfrage des Gerichts auch bestätigt.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten wurden die Gegenstände sichergestellt. Für den Angeklagten war das jedoch kein Beweis für seine Schuld, denn nach seinen Angaben hatte er die Unterlagen in einem Entsorgungscontainer vor dem Haus des Vaters gefunden und sein Bruder habe den Einbruch nur fingiert. Er habe das Dachgeschoss bewohnt und seinem Vater in der Gaststätte geholfen. Das Auto des Vaters habe er seit 20 Jahren benutzt und sich keine Gedanken über die zugehörigen Papiere gemacht.

Als der Vater im Krankenhaus gewesen sei, sei es zum Streit mit seinem Bruder gekommen, der als Betreuer eingesetzt gewesen sei. Eines Tages sei er dann nicht mehr in seine Wohnung gekommen, weil die Schlösser ausgetauscht worden seien. Mit einer Leiter habe er dann von außen gesehen, dass sein ganzer Besitz im Gesamtwert von etwa 50000 Euro weg sei. Das habe er zur Anzeige gebracht, doch die Polizei habe die Sache nicht weiterverfolgt.

Als er den Container entdeckt habe, hätte er darin nach seinen Sachen gesucht und darüber hinaus alle Unterlagen mitgenommen, die vielleicht nützlich sein könnten. Darunter auch drei Leitzordner des Bruders. Möglicherweise sei da auch die Kopie des Kündigungsschreibens für den Telefonanschluss dabei gewesen, sagte der Angeklagte. Er habe nicht alle Ordner gleich durchgesehen und später nicht mehr daran gedacht.

Die Anklagevertretung und das Schöffengericht fanden diese Version jedoch nicht sehr glaubhaft und sahen den Tatvorwurf bestätigt. Es sei schon ein großer Zufall, dass der Geschädigte den Einbruch fingiert und der Angeklagte die Unterlagen dann in dem Container gefunden habe, der dort nur einen Tag gestanden hätte, fand die Staatsanwältin und forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Verteidiger Harald Baumgärtl schloss sich dieser Auffassung an, bezweifelte aber, dass ein rechtsgültiger Strafantrag vorlag, der beim Diebstahl unter Familienmitgliedern notwendig ist. Zudem sah er den Vorwurf des Einbruchsdiebstahls nicht hinreichend nachgewiesen und plädierte auf Einstellung des Verfahrens.

„Unsinnige Behauptung“

Dreh- und Angelpunkt der Urteilsfindung war für das Schöffengericht nach eigenen Angaben letztlich die Geschichte mit dem Container gewesen. „Eine interessante und unsinnige Behauptung, die wir einfach nicht glauben“, sagte Richter Christian Merkel. Die Motivlage des Angeklagten sei nachvollziehbar. Er habe Informationen gewollt und den falschen Weg bestritten.

Das Gericht habe sich an der Mindeststrafe von einem Jahr orientiert. Aufgrund der Vorahndungen und ohne Geständnis habe das Strafmaß, das zur Bewährung ausgesetzt werden könne, jedoch mit einem Jahr und vier Monaten höher ausfallen müssen. Als spürbare Ahndung wurden 100 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.

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