Rosenheim – Opfer eines sexuellen Übergriffs ist eine 54 Jahre alte Rosenheimerin geworden, beim Gassigehen mit ihrem Hund, mitten in der Stadt. Der Täter wurde festgenommen und musste sich nun vor Gericht verantworten.
In der Nacht von Freitag, 23. März, auf Samstag, 24. März, war die Rosenheimerin mit ihrem Hund an der Papinstraße unterwegs. Zunächst bemerkte sie einen Mann, der schwankend auf sie zukam. Weil ihr der nächtliche Passant nicht geheuer schien, wechselte sie die Straßenseite. Der Mann folgte ihr und bat sie schließlich auf Englisch um Feuer. Die Rosenheimerin konnte ihm nicht helfen, woraufhin der Mann ihr sagte, dass es ihn dringend nach einer Frau verlange und er sie zum Sex einladen wolle. Gegebenenfalls wolle er auch dafür bezahlen.
Passant kommt
Opfer zu Hilfe
Die Belästigte berichtete als Zeugin vor Gericht, dass sie ihn an das nahe gelegene Bordell verwiesen und ihn abzuwehren versucht habe. Er aber habe sie gegen eine Wand gedrückt und sie gegen ihren Willen gewaltsam geküsst. Dabei habe er ihr seine Zunge derart stark in den Mund gepresst, dass sie, nach eigener Aussage, zu ersticken drohte. Gleichzeitig habe er sie sexuell belästigt.
Erst als ein Passant auf die Situation aufmerksam geworden sei und ihr geholfen habe, habe der Mann von ihr abgelassen. Zu schreien habe sie nicht gewagt, weil sie vor aggressiven Reaktionen des Täters Angst gehabt habe, sagt die Rosenheimerin. Wieder frei, floh die Frau in Richtung Haustüre. Ihr Angreifer sei ihr zwar gefolgt, ihr aber sei es gelungen, rechtzeitig im Haus zu verschwinden.
Noch in der Nacht verständigte das Opfer des sexuellen Übergriffs die Polizei, konnte aber über den Täter keine näheren Angaben machen, außer der, dass er dunkelhäutig sei. Vier Tage später erkannte sie den nächtlichen Angreifer dann aber im Rosenheimer Salingarten und verständigte die Polizei.
Seither sitzt der Mann, ein Somalier, in Untersuchungshaft. Im Zuge dieser Haft verbüßt er zudem Ersatz-Haftstrafen aus Geldstrafen in früheren Verfahren. Er war im Jahr 2014 über die Mittelmeer-Route via Sudan und Libyen nach Italien gelangt. Seit dem Jahr 2016 lebt er in Deutschland – und war innerhalb von zwei Jahren viermal straffällig geworden.
Im Falle des sexuellen Übergriffs hatte der Somalier schon bei seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt. Er verwies allerdings darauf, dass er an diesem Tag etwa zehn Bier getrunken und einen Joint geraucht habe. Anders könne er sein Verhalten nicht erklären.
Vor Gericht gestand ihm der Gerichtspsychiater Fredi Watzlawik allerdings nicht den strafmindernden Paragraf 21 des Strafgesetzbuches zu.
Angeklagter ist
voll schuldfähig
Der Alkohol und der Joint haben demnach keineswegs die Sinne des Somaliers vernebelt. Im Gegenteil: Der Angeklagte sei sich zu jeder Zeit der Strafbarkeit seines Tuns bewusst gewesen, urteilte der Gerichtspsychiater.
Die Vertreterin der Anklage forderte eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, hatte ebenfalls Mühe, entlastende Punkte für diesen Mandanten zu finden. Lediglich das frühe Geständnis und die geringe Aggressivität konnte er für ihn ins Feld führen. Er beantragte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Dazu bat er das Gericht eher zögerlich, die Möglichkeit einer Bewährung in Betracht zu ziehen. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Ziegler folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in Gänze. Eine noch höhere Strafe, so Richter Ziegler, sei durchaus denkbar gewesen. Der Somalier muss für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter.