Rosenheim – Welche fatale Folgen Sprachprobleme und ein zerrüttetes Elternhaus für Kinder noch Jahre später haben können, zeigt der Fall eines 20-jährigen Slowaken, der sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste. Die Anklage lautete: Drogenhandel.
Im Alter von zehn Jahren war der heute 20-jährige Slowake nach Deutschland übergesiedelt, wo er zu seiner inzwischen geschiedenen Mutter kam. Probleme mit der Sprache führten zu schulischen Schwierigkeiten und verhinderten schließlich, dass er nach Verlassen der Mittelschule eine Lehre abschließen konnte. Mehrfache Versuche endeten immer wieder damit, dass der junge Mann den Anforderungen nicht gewachsen war. Hilfsjobs im Schichtdienst überforderten ihn. Dazu kam, dass diese Arbeiten nicht großartig bezahlt waren.
Viel Risiko und
schlimme Folgen
So kam er auf die Idee, sein Geld im Drogenhandel zu verdienen. Selbst hatte er mit Drogen nichts am Hut. Ihm ging es einzig um einen leichten, schnellen Verdienst. So wenig aber er der Arbeitswelt gewachsen war, so wenig hatte er die Folgen des illegalen Gelderwerbs bedacht. Ebenso wenig hatte er Risiken ins Kalkül gezogen.
Geradezu zwangsläufig ließen die Folgen nicht lange auf sich warten: Sein Großhändler wurde verhaftet und gab – auf den Kronzeugenparagrafen 31 des Betäubungsmittelgesetzes hoffend – all seine Abnehmer preis. Darunter auch den des Angeklagten. Dessen „Karriere“ war damit schnell beendet, knapp ein Jahr, nachdem er ins Drogengeschäft eingestiegen war: Im Juni 2018 hatte er ein Kilogramm Cannabis bezogen und schon bei der Durchsuchung im April 2019, die der Aussage des Großhändlers folgte, fand die Polizei weitere 160 Gramm Cannabis und darüber hinaus Reste von Ecstasy sowie das typische Handwerkszeug eines Dealers wie Feinwaage und Plastikbeutelchen. Auch das Handy, auf dem seine Kunden registriert waren, stellten die Einsatzkräfte sicher.
Es gab also nichts zu leugnen. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog, bat um ein Rechtsgespräch, bei dem er versuchte, eine Strafe auszuhandeln, eine Bewährung offenließ.
Ein Baseballschläger
als mögliche Waffe
Dem jedoch stand ein Baseballschläger des Angeklagten im Weg, der als Waffe gewertet wurde. In solchen Fällen hat der Gesetzgeber im Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis festgesetzt. So war auch die Frage von entscheidender Bedeutung, ob für den jungen Mann Jugend- oder Erwachsenenrecht anzuwenden sei. Hierzu wird immer ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe gehört und dessen Einschätzung hat stets großen Einfluss auf die Entscheidung des Jugendschöffengerichts. In diesem Fall fiel die Einschätzung zugunsten des Angeklagten aus, weil die Jugendgerichtshilfe bei ihm erhebliche „Reifeverzögerungen“ konstatierte.
Das Gericht schlug schließlich vor: Der Angeklagte gesteht alle Vorwürfe rückhaltlos ein und im Gegenzug wird das Gericht eine Strafe zwischen 22 und 24 Monate Gefängnis verhängen und diese zur Bewährung aussetzen.
Entsprechend beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft diese zwei Jahre Gefängnis. Die Aussetzung zur Bewährung sei nur möglich, weil der Angeklagte bislang ohne jede Vorstrafe geblieben war.
Der Verteidiger führte nochmals aus, dass in der Entwicklung seines Mandanten erhebliche Brüche zu verzeichnen seien, die dieser nicht zu verantworten habe. Der junge Mann wolle nun einen Schlussstrich ziehen und mithilfe des Jugendamtes die Chance zu einer Berufsausbildung nutzen. Der Verteidiger beantragte eine Strafe von 22 Monaten mit Bewährung.
Das Jugendschöffengericht, unter Vorsitz von Jugendrichter Hans-Peter Kuchenbaur, folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. Ein Bewährungshelfer soll in dieser Zeit gegebenenfalls Hilfe und Führung bieten.