Rosenheim – Das Drama um Marco B., der 2013 vor einem Nachtlokal im Rosenheimer Hofbräukomplex niedergeschlagen wurde und auf den Pflasterboden so unglücklich stürzte, dass er verstarb, ist heute noch vielen Menschen im Gedächtnis. Wohl nur mit viel Glück entkam am 7. Oktober 2018 ein 25-jähriger Rosenheimer dem gleichen Schicksal.
Vor dem Amtsgericht Rosenheim stand jetzt ein 26-jähriger Einzelhandelskaufmann, der erst ein halbes Jahr zuvor von Dortmund nach Rosenheim gezogen war. Wegen eines angesagten DJ hatte er am 7. Oktober 2018 ein Nachtlokal besucht, wo er sich gegen 3Uhr in die Raucherzone vor das Lokal begeben hatte. Dort, so berichtete er vor Gericht, sei er von einer angetrunkenen Frau provoziert worden. Er sei nicht darauf eingegangen, habe aber versucht, die Frau zu beruhigen.
Gegenseitige
Beleidigung
Daraufhin sei er von einem Mann „angemacht“ worden, der ihm unterstellt habe, er habe die Frau belästigt. Daraus sei eine Diskussion entstanden, die in gegenseitige Beleidigungen mündete. Als schließlich auch körperlich bedrängt worden sei, habe er schließlich zugeschlagen.
Sein Kontrahent sei daraufhin zu Boden gestürzt, er sei geflohen. Er selber sei noch niemals in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen und habe nur aus Not und in der Bedrängnis gehandelt, gab er vor Gericht an.
Die junge Frau, eine 21-jährige Rosenheimerin, um die sich der Streit gedreht hatte, konnte sich kaum an den Abend erinnern. Laut ihrer Aussage habe es wohl eine Diskussion gegeben, die sich aber um eine betrunkene Freundin gedreht habe. Sie habe auch den Streit nicht mitbekommen. Lediglich den Sturz des 25-jährigen Rosenheimers habe sie registriert.
Mehrfach wies die Vorsitzende Richterin Verena Zehetmaier die junge Frau während ihrer Aussagen auf die Wahrheitspflicht hin, nachdem ihr die Angaben zu vage und widersprüchlich erschienen.
Das Tatopfer berichtete als Nebenkläger zunächst, dass er das Mädchen vor den Zudringlichkeiten des Angeklagten habe schützen wollen. Dann habe sich ein Diskurs entwickelt, der wohl in gegenseitige Beleidigungen gemündet habe. Wer zu wem was gesagt hatte, daran konnte er sich ebenfalls nicht erinnern.
Keine Abwehr
möglich
Der Schlag des 26-jährigen Angeklagten habe ihn so unvermittelt getroffen, dass ihm eine Abwehrbewegung nicht möglich gewesen sei. Er habe dabei eine große Platzwunde am Hinterkopf, eine Gehirnblutung und eine Gehirnerschütterung davongetragen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei er zwar völlig wiederhergestellt, „Aber es ist nicht auszuschließen“, sagte Rechtsanwalt Dr. Gerd Hartlieb als Nebenklägervertreter, „dass bei einer derartigen Verletzung Spätfolgen auftreten“.
Zwar gab das Opfer zu, dass sich der Angeklagte von ihm und seinen Begleitern bedrängt gefühlt haben könnte. Er selber sei aber keinesfalls handgreiflich geworden.
Probleme hatte die Richterin nicht nur damit, dass die bisherigen Aussagen völlig unterschiedlich waren. Auch die Aussagen der Zeugen bei der Polizei und vor Gericht waren in wesentlichen Teilen abweichend.
So hatte das Tatopfer bei der Polizei behauptet, der Täter habe die 21-jährige Rosenheimerin geküsst. Vor Gericht gab er plötzlich an, dass der Angeklagte das Mädchen unsittlich berührt habe. Was die Frau selbst jedoch nicht bestätigen konnte.
Für das Gericht festzustehen schien, dass wegen eines nichtigen Anlasses eine aufgeheizte Situation entstanden war, in der der Alkohol eine nicht unwesentliche Rolle spielte. Die Richterin merkte an, dass der Schlag des Angeklagten möglicherweise unverhältnismäßig war, aber dennoch in die Nähe einer Notwehrhandlung anzusiedeln sein könnte.
Staatsanwalt
lehnt Einstellung ab
So gab sie zu bedenken, ob in diesem Fall vielleicht die Einstellung des Verfahrens gegen ein Bußgeld infrage käme. Dem vermochte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wegen der Schwere der Verletzung zunächst allerdings nicht zuzustimmen. Sie bestand darauf, dass zunächst weitere Zeugen gehört werden müssten. Das Verfahren wird fortgesetzt.