Rosenheim – Nachbarschaftsstreit: Das klingt nach rotbemützten Gartenzwergen, überhängenden Ästen oder falsch gesetzten Zäunen. Nicht so an der Färberstraße in Rosenheim. Dort geht es um die Wand eines kompletten Hauses. Sie hat der eine Nachbar abreißen lassen – und damit dem anderen deutlich Schaden zugefügt. Die ganze Geschichte.
Büro der SPD
verwüstet
Im August rollen Bagger an und reißen ein, was übrig geblieben ist vom Anwesen Färberstraße 25. Die Bagger leisten ganze Arbeit, kein Stein bleibt auf dem anderen. Und so fällt auch die Wand zum Nachbarhaus, Färberstraße 23. Nachdem die sogenannte Kommunwand weg ist, zeigt sich ein Bild der Verwüstung: Im Erdgeschoss, im Büro der SPD Rosenheim, ist eine Mauer zum Teil eingestürzt. Ziegel, Leitungen und Reste von Styropor sind auf einen Schreibtisch gekippt und auf einen davor stehenden Bürostuhl. Oben auf dem Dach des Gebäudes ist die Verblendung, die beide Häuser miteinander verbunden hat, abgerissen. Nun kann Wasser in die Dachgeschosswohnung eindringen. Und was das gesamte Gebäude betrifft: Die Wasser- und Abwasserleitungen liegen auf einmal frei in ihren Schächten. Kommt der Frost, droht das Wasser in den Rohren zu gefrieren.
Was an diesem Tag im August passiert ist und was danach folgt, das fällt noch Wochen später in der Beurteilung der Betroffenen unterschiedlich aus: Die Eigentümer-Gemeinschaft aus der Färberstraße 23 hat sich mittlerweile einen Anwalt genommen. Dr. Matthias Meindl vertritt die Bewohner und sagt, der Verursacher der Schäden bleibe „erstaunlich gelassen“. Und: „Wer so etwas anrichtet, sollte schneller handeln.“
An dieser Stelle muss man wissen, die Verursacher der Schäden sind offensichtlich die Mitarbeiter einer Baufirma. Sie haben im Auftrag von Siegfried Sick den alten Hof auf dem Grundstück Färberstraße 25 zusammengeschoben. Und dabei auch die Kommunwand eingerissen. Weil, so sagt Karin Brunner, die Tochter von Siegfried Sick, der Vater davon ausgegangen sei, dass diese besondere Wand ihm und seiner „Sick Bauträger GmbH“ gehört, an der, neben der Tochter, auch der Sohn, Bernhard Sick, beteiligt ist.
Betreutes Wohnen
geplant
Gemeinsam plant die Familie in privater Bauträgerschaft bereits seit einigen Jahren, auf dem rund 4100 Quadratmeter großen Areal eine Wohnanlage zu errichten. 33 Altenwohnungen mit Betreutem Wohnen sollen entstehen, dazu ein Café und eine Penthauswohnung für den Eigenbedarf – wie auf einer großen Werbetafel zu lesen steht. Siegfried Sick ist ein alteingesessener Rosenheimer. Einer, der gerne zupackt und nicht lange redet. Der sich verlässt auf das, was er weiß. Oder vielleicht manchmal nur zu wissen meint. Jedenfalls in diesem Fall. Denn längst steht fest: Siegfried Sick hat sich geirrt. Die Wand gehört ihm nicht, er hätte sie nicht einreißen lassen dürfen. Das ist das Ergebnis einer amtlichen Vermessung, wie Karin Brunner sagt. Dass bis zu dieser Feststellung Wochen ins Land gegangen sind, erklärt sie damit, dass man lange auf einen Termin habe warten müssen. Dass die Vermessung „Hand und Fuß“ haben sollte und damit nur von Mitarbeitern des Vermessungsamtes durchgeführt werden konnte. Dass die Gegenseite für diese Vermessung bereits einen Sachverständigen beauftragt hatte, der zu dem gleichen Schluss gekommen war, ließ Sick senior wohl nicht gelten. Der Vater habe das Ergebnis jetzt „anerkannt“, sagt Karin Brunner. Er habe alles Interesse daran, dass sich die Wogen glätten, dass schnell geholfen werde. Bewiesen habe er das doch bereits im Umgang mit dem Schaden im SPD-Büro. In dieser Sache hätten sie und ihr Bruder gerade noch verhindern können, dass der Vater die Reparaturen aus eigener Tasche bezahlt. „Das war doch Sache der Baufirma. Wir wären ja auf den Kosten sitzen geblieben“, sagt Karin Brunner.
Nun hofft sie, dass wieder Frieden einkehrt an der Färberstraße. Man habe das offizielle Vermessungsergebnis abwarten wollen. Die Eigentümer in der Nachbarschaft seien einfach „ungeduldig“.
Überhaupt kein Verständnis für das Vorgehen der Familie Sick hat Anwalt Dr. Matthias Meindl. Das Loch in der Mauer zum SPD-Büro habe sich schnell wieder schließen lassen. Die wahren Probleme aber hätten die Bewohner des Hauses. Man könne von Glück reden, dass das Wetter noch so gut sei. Kämen erst Regen und Dauerfrost, sei es um die Wohn- und Lebensqualität seiner Mandanten schlecht bestellt.
Bau-Sachverständiger
gibt Anweisungen
Das habe der Bauträger zu verantworten, genau genommen Siegfried Sick. Der habe nicht zugestehen wollen, dass die Wand nicht ihm gehöre. Der Grenzverlauf sei längst festgestellt. Ein Prüfsachverständiger für die Messung sei ebenso vor Ort gewesen wie ein Bausachverständiger, der Anweisungen formuliert habe, zum Schutz der Außenwand. Doch Siegfried Sick habe auf stur geschalten, sich nicht belehren lassen. Daher hat Anwalt Meindl eine Frist gesetzt, ansonsten will er den Fall vor Gericht bringen. Die Frist endet am heute. Karin Brunner weiß das. Sie verspricht: „Wir wollen eine gute Lösung für alle.“ Damit der Nachbarschaftsstreit um die Hauswand ein Ende findet.