Färberstraße: Streit um Hauswand setzt sich fort

von Redaktion

Anwalt der Eigentümer hat Zweifel am Sanierungskonzept – Neue Frist bis Freitag

Rosenheim – Nächster Akt im Streit um die Hauswand auf dem Grundstück an der Rosenheimer Färberstraße: Bis Freitag muss die „Sick Bauträger GmbH“ ein Sanierungskonzept für den bei Abrissarbeiten entstandenen Schaden vorlegen, meldet der Anwalt der Eigentümergemeinschaft Färberstraße 23. Ansonsten gehe der Fall vor Gericht.

Schäden müssen
behoben werden

Der Rosenheimer Rechtsanwalt Dr. Matthias Meindl, der die Eigentümergemeinschaft vertritt, ist in der Sache nicht sehr zuversichtlich. Wie er sagt, glaubt er nicht, dass Siegfried Sick und sein Unternehmen innerhalb der nächsten Tage ein tragfähiges Konzept entwickeln und am Freitag vorlegen werde. Ein Konzept zur Beseitigung der Schäden am Haus Nummer 23, die entstanden sind durch den Abriss des Gebäudes Färberstraße 25 samt der verbindenden Hauswand. Es gehe schließlich um Schäden bei Brandschutz und Wärmetechnik, die schnellstmöglich beseitigt werden müssten, sagt Meindl. Sein Eindruck sei, dass Sick die Dinge „viel zu vage“ formuliere und „die Mängel vor allem in Eigenleistung beseitigen“ wolle, um „Geld zu sparen“. „Die Frage ist, ob er dazu genügend Kompetenz hat“, sagt Meindl.

Immerhin gehe es „nicht um Schönheitsfehler“, sondern um Schäden, die nach den anerkannten Regeln der Technik behoben werden müssten. Der Winter stehe bevor. Die Bewohner im Haus Färberstraße 23 müssten im schlimmsten Fall befürchten, dass die offen liegenden Leitungen für Wasser und Abwasser einfrieren – mit unangenehmsten Folgen für die Haushalte.

Sollte Rechtsanwalt Meindl recht behalten und der Bauherr die Frist entweder verstreichen oder kein tragfähiges Konzept vorlegen können, ist mit einem Rechtsstreit zu rechnen. Er werde dann Klage einreichen auf Schadensersatz, sagt Rechtsanwalt Meindl. Wie hoch der sein könnte? Die Summe sei nach oben offen. Zunächst sei von rund 30000 Euro auszugehen.

Wie berichtet, war es bei Abrissarbeiten auf dem Grundstück Färberstraße 25 zu einem folgenschweren Fehler gekommen: Bagger hatten die sogenannte Kommunwand eingerissen, von der Siegfried Sick nach Aussage seiner Tochter Karin Brunner gedacht hatte, sie gehöre zu seinem ehemaligen Anwesen.

Bauherr gibt keine
Auskunft mehr

Dass sich Sick mit dieser Einschätzung geirrt hatte, ergab unter anderem eine amtliche Vermessung, die die „Sick Bauträger GmbH“ in Auftrag gegeben hatte. Und über deren Ergebnis Karin Brunner gegenüber dem OVB selbst in der vergangenen Woche am Telefon berichtet hatte. Auf erneute Nachfrage zum jüngsten Sachstand reagierte Karin Brunner gestern mit dem schriftlichen Hinweis, man werde „zu diesem Thema keine weitere Stellungnahme abgeben“. Vielmehr behalte man sich rechtliche Schritte vor.

Auf dem Grundstück in Innenstadt-Lage will die „Sick Bauträger GmbH“ zu der neben Siegfried Sick und seiner Tochter auch Sohn Bernhard Sick gehört, Altenwohnungen mit Betreutem Wohnen bauen, dazu ein Café und eine Penthauswohnung für den Eigenbedarf. So ist es auf einer Werbetafel zu lesen.bw

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