Möglicherweise Notwehr

von Redaktion

Rosenheimer (26) schlägt Kontrahent (25) nieder: Gericht verhängt Bußgeld

Rosenheim – Glück gehabt hat ein 25-jähriger Rosenheimer bei einer Handgreiflichkeit im Oktober vergangenen Jahres. Nach einem Schlag stürzte er und verletze sich schwer. Sein Kontrahent, ein 26 Jahre alter Rosenheimer, musste sich jetzt vor Gericht verantworten – und hatte ebenfalls Glück.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Rosenheim hatte zunächst ergeben, dass sich beide Männer gegen 3 Uhr morgens in der Raucherzone eines Nachtlokals begegnet waren. Offensichtlich im Streit um eine Frau war es zunächst zu Beleidigungen gekommen, dann auch zu körperlichen Übergriffen. Wie berichtet, hatte der Angeklagte angegeben, er habe zugeschlagen, weil er sich von seinem Gegner bedroht gefühlt habe.

Das Opfer des Schlages erlitt eine Gehirnblutung, eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde. Sein Rechtsanwalt Dr. Gerd Hartlieb hatte zudem bei der ersten Verhandlung betont, es sei nicht ausgeschlossen, dass die Verletzungen zu Spätfolgen führen können. Der 25-Jährige selbst hatte ausgesagt, er habe nicht zugeschlagen, es könne aber durchaus sein, dass sich der spätere Täter von ihm und der Frau provoziert gefühlt habe.

Ausgangslage lässt
sich nicht klären

Letztlich hatte sich die Sachlage nicht eindeutig klären lassen, nicht zuletzt auch, weil die Zeugenaussagen inhaltlich stark voneinander abwichen. Der von der Richterin vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens gegen ein Bußgeld stimmte die Staatsanwaltschaft nicht zu. Eine zweite Verhandlung wurde anberaumt. Doch auch da blieben Zweifel an dem Geschehen und an den Aussagen der Zeugen. Obwohl im Vorfeld noch einmal zwei weitere Zeugen und ein Polizeibeamter gehört worden waren. Das Problem: Die beiden Augenzeugen hatten Erinnerungslücken und machten widersprüchliche Aussagen. Der Polizeibeamte wiederum konnte nur etwas zu den Folgen der Handgreiflichkeit sagen, nichts aber zum Tathergang. Im Ergebnis stand schließlich lediglich fest, dass es in dieser Nacht offensichtlich einen Streit und eine daraus folgende Bedrohungssituation gegeben hatte. Auch der Schlag, den der 26-Jährige geführt hatte, stand nicht im Zweifel. Ein Freispruch für ihn war in der Folge nicht möglich.

Täter bleibt
ohne Vorstrafe

Am Ende der zweiten Verhandlung stimmte dann auch die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 a zu, wegen geringer Schuld des Angeklagten. Schließlich hatten alle Beteiligten unwiderlegbar zu der bedrohlichen Situation beigetragen, sodass der Schlag als solcher möglicherweise als Notwehr gelten konnte. Lediglich die Heftigkeit des Schlages sollte mit einem Bußgeld belegt werden.

Eine Summe von 2100 Euro akzeptierte der Angeklagte, der vorher noch nie vor Gericht gestanden war, und so auch weiterhin als nicht vorbestraft gelten kann. Ihre Lehren aus dem Geschehen hätten sowohl das Opfer als auch der Angeklagte ziehen können, sagte die Richterin.

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