Silvester 2019 ohne Feuerwerk?

von Redaktion

Nach FDP-Antrag: Stadträte diskutieren über ein Böllerverbot in Teilen der Innenstadt

Rosenheim – Laser- und Lichtershow statt Böller und Raketen: Das ist es, was sich die Rosenheimer FDP-Stadträtin Maria Knott-Klausner wünscht. Am besten schon in diesem Jahr. Insbesondere in der Innenstadt sollte es Alternativen zum privaten Feuerwerk geben, findet sie. Und kann durchaus auf Zuspruch setzen. Nicht nur aus der Stadt, sondern auch aus der weiteren Region. Auch überregional gibt es Initiativen, über die Knallerei zum Jahreswechsel kritisch nachzudenken.

Bereits zu Beginn des Jahres hatte sich Maria Knott-Klausner an Rosenheims Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer (CSU) gewandt mit der Bitte, andere Möglichkeiten zu finden. Ziel müsse es sein, die Umwelt zu schonen, weniger Müll und Lärm zu produzieren. Im April dann gab es eine erste Diskussion im Umweltausschuss. An deren Ende war klar: Wer möchte, soll auch in Zukunft knallern können.

Nun aber scheint sich der Wind zu drehen: Nach einem Treffen von Vertretern aller Parteien, des Ordnungsamtes, des städtischen Bauhofs sowie von City-Management und Wirtschaftlichem Verband steht zur Debatte, private Feuerwerke in Teilen der Innenstadt nicht mehr zu erlauben: am Max-Josefs-Platz, am Ludwigsplatz und im Färberviertel. Eine Vorentscheidung darüber wird es am Dienstag im Hauptausschuss geben. Die endgültige Abstimmung folgt im Stadtrat, am Mittwoch, 27. November.

In der Diskussion im Umweltausschuss im April hatte sich gezeigt, dass die Stadträte dem Thema unterschiedlich gegenüber stehen. Während sich einige Knott-Klausner anschlossen, reagierten andere eher ablehnend – mit der Hinweis, man könne den Menschen nicht immer noch mehr verbieten.

Sollten sich die Stadträte auf ein Verbot der Silvester-Knallerei in den genannten Bereichen verständigen, könnte der Beschluss noch in diesem Jahr greifen. Die Frage ist dann natürlich auch, wie die Einhaltung eines solchen Verbots kontrolliert werden kann.

Damit Erfahrung hat die Stadt Landshut. Dort gilt, aufgrund des Brandschutzes, seit dem vergangenen Jahr ein Böllerverbot in der historischen Altstadt. Polizei, Sicherheitswacht und der Sicherheitsdienst seien präsent gewesen, um auf die Einhaltung der neuen Anordnung zu achten, teilt die Pressestelle mit. Die Stadt habe damit „sehr gute Erfahrungen gemacht“, sagt Oberbürgermeister Alexander Putz (FDP). Grund für den Erfolg ist nach seiner Einschätzung das Alternativ-Programm, das die Stadt vor dem Rathaus organisiert hatte. 10000 Menschen seien in der Innenstadt unterwegs, die Rückmeldungen auf die Laser- und Musikshow „fast ausschließlich positiv“ gewesen. Gelobt worden sei, dass man keine Angst mehr vor umherfliegenden Krachern haben musste. Viele, insbesondere Familien mit Kindern, seien deshalb zum ersten Mal an Silvester in die Innenstadt gekommen. Als weitere Pluspunkte nennt Putz: „Es fiel deutlich weniger Müll in der Innenstadt an und die Feinstaubbelastung konnte in dieser Nacht reduziert werden.“

Diskussion über
rechtliche Lage

Die Feinstaubbelastung, aber auch die großen Mengen Müll und die negativen Folgen für die Umwelt, sind Argumente für die Deutsche Umwelthilfe (DUH), über formale Anträge von zahlreichen Kommunen ein Verbot privater Böllerei zu fordern. Insgesamt 98 Städte und Gemeinden haben einen solchen Antrag erhalten. Rosenheim nicht. Wohl aber die Stadt Regensburg. Dort allerdings haben sich die Kommunalpolitiker bereits dafür ausgesprochen, auch in Zukunft Feuerwerke zu erlauben. Ein Verbot sei rechtlich nicht umsetzbar, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien, heißt es. Vor allem gebe es keine besonders brandgefährdeten Gebäude im Stadtkern, noch überschreite die Feinstaubbelastung im Jahresmittel die Grenzwerte. Trotzdem plant die Stadt für Silvester 2020/21 ein Alternativ-Programm.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der 1. Sprengstoff-Verordnung. Sie regelt zum Beispiel, dass Böllern rund um Krankenhäuser, Kindergärten und Altersheime – aber auch rund um brandempfindliche Gebäude – verboten ist. Die Verordnung ist Bundesgesetz, die Ausführung liegt bei den Kommunen. Über eine allgemeine Verfügung könne eine Kommune durchaus für bestimmte Bereiche ein Verbot für Feuerwerke und auch für spezielle Arten von Böllern erlassen, sagt Wilfried Schober, Direktor und Pressesprecher des bayerischen Gemeindetags. Ein solches Verbot auf eine gesamte Kommune auszudehnen, hält er jedoch für nicht zulässig. Wer mit der Feinstoffbelastung argumentiere, müsse sich eher am Emissionsschutz-Recht orientieren, sagt Schober.

FDP-Stadträtin Maria Knott-Klausner jedenfalls ist guten Mutes, dass sich in Rosenheim etwas bewegen wird. Die Böllerei habe doch längst eine Grenze überschritten, die jetzt ein „Umdenken notwendig“ mache, sagt sie. Dass sie mit dieser Einschätzung nicht allein ist, belegt nicht zuletzt ein Blick in den Landkreis Berchtesgadener Land: Dort hatten einige Landkreis-Gemeinden ihre Bürger dazu aufgerufen, freiwillig auf Feuerwerkskörper zu verzichten. Diesem Appell haben sich nun auch alle Bürgermeister des Landkreises angeschlossen – verbunden mit der Anregung, darüber nachzudenken, ob das gesparte Geld nicht gespendet werden könnte.

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