Rosenheim – Wenn eine Ehe in die Brüche geht, dann ist das häufig nicht für alle Beteiligten akzeptabel. So war es auch bei dem Mann (48) aus Chemnitz. Er hatte eine Rosenheimerin geheiratet, und das ging nicht mehr gut. Als diese schließlich auszog, war das für ihn nur schwer zu ertragen. Einige Biere halfen auch nicht dabei, ihn einsichtiger zu machen. Am Ende der ganzen Tragik musste er sich vor Gericht verantworten.
Zusammen mit ihrer Tochter (19) hatte die Ehefrau an jenem entscheidenden Tag neben anderem Eigentum nur ein kleines Beistelltischchen abholen wollen, wobei auf dem Weg zum Lift noch eine Styroporleiste verloren ging. Ihr Ex – ohnehin angetrunken und in Rage – warf Mutter und Tochter das Styropor-Teil in den Lift hinterher. Seine Stieftochter warf das Verpackungsmaterial postwendend zurück. Daraufhin öffnete der Angeklagte erneut die Lifttüre und hieb mit dem Styropor auf die junge Frau ein. Wie vorauszusehen, zerbrach das Teil und die 19-Jährige beklagte eine Beule am Hinterkopf, dazu Kopfschmerzen.
Uneinsichtiger
Angeklagter
Gegen den Chemnitzer erging wegen gefährlicher Körperverletzung ein Strafbefehl über 90 Tagessätze, wogegen der Mann Widerspruch einlegte. Ebenso wortreich wie uneinsichtig erklärte er, dass das Ganze so nicht gewesen sein könne. Wie es allerdings aus seiner Sicht gelaufen war, konnte er der Vorsitzenden Richterin Julia Haager trotz vieler Worte nicht schlüssig erklären. Er habe im Zorn wohl das Stück Styropor in den Lift hinterher geworfen und die Verletzung könne ohnehin nicht von ihm stammen weil ihm die junge Frau im Lift gegenüber gestanden sei, die Verletzung aber angeblich am Hinterkopf entstanden war.
Schließlich räumte er ein, dass ein Schlag mit dem Styropor-Teil möglicherweise tatsächlich erfolgt sei. Er aber eine Verletzung weder verursacht noch gewollt habe. Nach einer Diskussion über Gewicht und Beschaffenheit des Schlaggerätes sowie über den Gesundheitszustand des Opfers vor und nach diesem Schlag plädierte die Staatsanwältin dafür, den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung schuldig zu sprechen.
Lediglich einfache
Körperverletzung
Sie erhob dabei denselben Strafantrag von 90 Tagessätzen wie im Strafbefehl. In seiner Verteidigungsrede, in der der Angeklagte seine Situation nahezu verschlimmbessert hatte, hätte sich der 48-Jährige gerne als schuldloser Verursacher dargestellt.
Das konnte ihm die Richterin nicht abnehmen. Zwar stellte sie in Rechnung, dass das Schlagwerkzeug aus Styropor wohl kaum schwerere Verletzungen verursachen könne. Deshalb wurde aus der „gefährlichen“ eine „einfache“ Körperverletzung. Auch konzedierte sie, dass sich der Angeklagte in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe. Deshalb jemanden zu schlagen, sei allerdings niemals hinnehmbar.
So verurteilte sie den Mann zu 60 Tagessätzen gleich 1500 Euro, die er in Raten abbezahlen darf.