Haftstrafe nach Messerattacke

von Redaktion

Streit um Schulden: Syrer (31) muss sich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten

Rosenheim – Weil er im Streit um Schulden seinen Kontrahenten mit einem Messer verletzt hatte, musste sich jetzt ein 31-jähriger Syrer vor dem Rosenheimer Schöffengericht verantworten. Der Mann muss nun eine dreijährige Haftstrafe antreten.

Vorstrafen wegen
mehrerer Delikte

Seit 2015 lebt der 31-jährige Angeklagte, der als Kellner arbeitet, mittlerweile in Deutschland. Seine erste Bewährungsstrafe bekam er, nachdem er im Rosenheimer Salingarten eine Drogensüchtige sexuell genötigt und geschlagen hatte. Als er 2017 mit einem Diebstahl auffällig wurde, kam er durch eine Geldstraße nochmals um eine Haftstrafe herum.

Im März vergangenen Jahres geriet der 31-Jährige mit einem Landsmann in Streit, der ihm Geld schuldete. Der war zwar zahlungswillig, konnte ihm aber nur eine Teilsumme zurückzahlen. Darüber kam es zu einem heftigen Streit in der Küche einer Asylbewerberunterkunft.

Laut Anklage ergriff der 31-Jährige im Zuge der handgreiflichen Auseinandersetzung nach einem Küchenmesser und stach auf seinen Kontrahenten ein. Nachdem der erste Stich das Opfer verfehlte, verletzte er beim zweiten Versuch die Wange des anderen Mannes.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, sein Gegner hätte ihn zunächst mit dem Messer bedroht. Er habe ihm die Waffe entwinden wollen. Die Schnittverletzung im Gesicht seines Kontrahenten sei unbeabsichtigt im Zuge des Handgemenges entstanden.

Opfer bestätigt
Streit um Geld

Das 24-jährige Tatopfer, das inzwischen als Altenpfleger in Bochum arbeitet, bestätigte vor Gericht, dass er dem früheren Mitbewohner tatsächlich Geld geschuldet habe. Am Tattag sei es zu gegenseitigen Beleidigungen gekommen, im Zuge derer man sich auch geschlagen habe. Jedoch sei der Angeklagte der Einzige gewesen, der mit dem Messer hantiert habe.

Er selber trage nach eigenen Angaben eine Mitschuld an der Auseinandersetzung – deshalb habe er damals auch keinen Strafantrag gestellt. Er habe seinem Landsmann längst verziehen und stelle auch keinerlei finanzielle Ansprüche ihm gegenüber. Im Gesicht habe er zwar nun sichtbar eine Narbe. Diese sei jedoch für ihn kein Grund, seinem Landsmann weiter zu grollen.

Der Staatsanwalt erklärte in seinem Schlussvortrag, er habe nicht den geringsten Grund, an der Aussage des Tatopfers zu zweifeln. Der habe nicht nur schlüssig und glaubhaft den Tathergang geschildert, sondern auch offensichtlich keinerlei Strafverfolgungsinteresse. Die Angaben des Angeklagten bezeichnete der Anklagevertreter hingegen als „wirr, widersprüchlich und unglaubhaft“. „Sein Verhalten ist hochkriminell und höchst gefährlich gewesen“, schloss der Staatsanwalt sein Plädoyer und beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren.

Der Verteidiger des 31-Jährigen, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, verwies darauf, dass hier Aussage gegen Aussage stehe und solche Umstände immer Zweifel beinhalten würden. Aufgrund der Regel „im Zweifel für den Angeklagten“ sei sein Mandant lediglich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu verurteilen.

Richter kommentiert
Aussagen als „frech“

Das Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler sprach den Syrer schuldig. Zu glaubwürdig sei der Zeuge gewesen, zu unglaubwürdig, ja „geradezu frech“ die Aussagen des Angeklagten. „Es ist ganz deutlich“, so Richter Fiedler, „dass der Angeklagte nicht willens oder fähig ist, sich an die Regeln und Gesetze in Deutschland zu halten“. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

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