Rosenheim – Vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel fand sich eine Frau (51) wieder, die eigentlich gelernt hat, anderen in Krisen zu helfen. Für sich selbst war ihr das offensichtlich nicht gelungen. Sie musste sich aufgrund ihres Drogenkonsums verantworten.
Ehemann wird
alkoholsüchtig
Als gelernte Bankkauffrau hatte sie das Studium der Sozialpädagogik aufgenommen und in der Heilpädagogik für Behinderte, im kirchlichen Sozialwerk und ambulant betreutem Wohnen gearbeitet. Probleme bekam sie, als sie sich entschloss, sich von ihrem alkoholsüchtigen Ehemann scheiden zu lassen.
Als sie erkannte, dass ihre Bemühungen um ihn erfolglos blieben, griff sie zudem selbst zu Drogen. Kokain, Amphetamine und Cannabinoide wurden in ihren Haarproben nachgewiesen. Den Besitz und den Konsum der Drogen bestritt sie nicht. Weil aber eine größere Menge verschiedener Substanzen bei ihr aufgefunden wurde, ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie nicht nur selbst Drogen konsumiert, sondern diese auch verkauft. Zudem befanden sich in der Wohnung der Frau in einer Kassette fast 500 Euro Bargeld. Auch das für die Staatsanwaltschaft ein Indiz dafür, dass die Frau Handel mit Drogen betreibt. Die Angeklagte aber sagte aus, es handle sich um privates Geld, das sie seit Längerem dort aufbewahre. Das wurde glaubhaft, weil es sich um durchweg ältere Geldscheine handelte, die kaum noch kursieren. Dazu kam, dass die Polizeibeamten keinerlei Hinweise finden konnten, die den Verdacht der Staatsanwaltschaft erhärtet hätte.
Zwischenzeitig ist die Angeklagte geschieden und bemüht sich um eine therapeutische Beratung. Ihr Ziel: endgültig von den Drogen wegzukommen.
Der Staatsanwalt rückte inseinem Schlussvortrag schließlich vom Vorwurf des Handeltreibens ab. Wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge verbotener Betäubungsmittel beantragte er eine Haftstrafe von 20 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Wächtler, verwies auf die besonders belastende Situation, der seine Mandantin ausgesetzt gewesen sei. Die Strafhöhe legte er in das Ermessen des Schöffengerichts. Wesentlich war ihm vor allem, dass seiner Mandantin die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe gegeben werde.
Richter fordert
totale Abstinenz
Das Gericht stimmte dem zu, sprach eine Haftstrafe von 16 Monaten aus. Sie wurde – bei einer Geldbuße von 2400 Euro – zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings wurde der Süchtigen dazu explizit der Genuss von jeglicher Droge untersagt, was mit entsprechenden Screenings überprüft werden wird.