Schwarzarbeit im größeren Stil

von Redaktion

Gericht verurteilt Rosenheimer Unternehmer (49) zu Haftstrafe auf Bewährung

Rosenheim – Weil er nichtaufenthaltsberechtigte Ukrainer mit falschen Pässen schwarz und unter dem Mindestlohn beschäftigt hatte, musste sich ein Rosenheimer Unternehmer (49) jetzt vor Gericht verantworten. Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe und hohem Wertersatz.

Der 49-jährige Russlanddeutsche kam nach eigenen Angaben im Alter von 23 Jahren nach Deutschland. Hier machte er eine Ausbildung zum Kaufmann und sich in der Folge selbstständig. Er betreibt ein Hotel sowie einen Trockenbau-Betrieb.

Ukrainer online
angeworben

Über eine Internetseite warb er ukrainische Bürger an und beschäftigte diese nicht nur illegal – denn als Ukrainer hätten diese ein Arbeitsvisum benötigt –, sondern auch ohne die Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen zu melden – also schwarz.

Aufgeflogen war das System im April 2018 durch den Aufgriff von Ukrainern, die mit falschen rumänischen Papieren unterwegs waren. Als zutage kam, dass diese in Deutschland auf einer Baustelle beschäftigt waren, wurden dort vier weitere illegale ukrainische Arbeiter entdeckt. Auch im Hotel des Angeklagten fanden sich illegale Mitarbeiter mit falschen Papieren. Keiner von ihnen war angemeldet, alle wurden unter Mindestlohn bezahlt.

Ein weiterer Mitarbeiter meldete sich freiwillig bei der Polizei und beklagte sich über die Bezahlung. Zudem entdeckten die Beamten in den Firmen des Angeklagten weitere Fälle, bei denen lettische und litauische Fälschungen als Ausweise benutzt worden waren.

Ermittelt werden konnte, dass der Angeklagte den Personen bei der illegalen Einreise behilflich war. Ob er auch bei der Beschaffung der falschen Papiere involviert war, ließ sich nicht zweifelsfrei nachweisen, da derartige Fälschungen mittlerweile problemlos im Internet zu beschaffen seien. Insgesamt lastete die Staatsanwaltschaft dem Unternehmer 17 derartige Vergehen an.

Rechtsgespräch
notwendig

In einem Rechtsgespräch wurde deutlich, dass – sofern der Angeklagte nicht geständig sei – es schwierig würde, die Zeugen und Tatopfer aus der Ukraine, wo sie sich inzwischen wieder befinden, herbeizuschaffen.

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht verständigten sich dahingehend, dass der Angeklagte, sofern er sich umfassend geständig zeige, mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen habe, die man zur Bewährung aussetzen könne. Zudem sei dem Angeklagten ein sogenannter Wertersatz aufzuerlegen. In diesem Fall einigten sich alle Beteiligten darauf, dass vom Angeklagten ein Wertersatz von 51000 Euro eingezogen werden müsse. Bei der Durchsuchung des Unternehmens hatte die Polizei 68000 Euro sichergestellt.

Entsprechend den Vorgaben aus der Verständigung beantragte der Staatsanwalt, auch weil der Angeklagte keinerlei Vorstrafen hatte, eine Haftstrafe von zwei Jahren, die man zur Bewährung aussetzen könne.

Geständnis
wird gewertet

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Kohut, verwies auf die große Werthaltigkeit des Geständnisses seines Mandanten und hielt deshalb eine Strafe von 18 Monaten Haft für angemessen, die selbstverständlich zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

51000 Euro
Wertersatz

Das Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler schloss sich der Argumentation beider Plädoyers an und beschloss eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten und den festgestellten Wertersatz in Höhe von 51000 Euro.

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