Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung sind wirksam

von Redaktion

Laut Stadtratsbeschluss sollen im Bereich „Innaustraße Ost“ ein Gewerbegebiet sowie eine Reitsportanlage entstehen

Rosenheim – Der Stadtrat hat die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Innaustraße Ost“ sowie den Bebauungsplan Nr. 183 „Innaustraße Ost“ beschlossen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung sowie die Ermöglichung einer angemessenen Erweiterung der bestehenden Betriebe in Form eines Gewerbegebietes und eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Reitsportanlage“.

In einem Schreiben hat die Regierung von Oberbayern die entsprechende Flächennutzungsplanänderung genehmigt. Die Genehmigung der Regierung sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurden im Amtsblatt Nr. 26 der Stadt Rosenheim bekannt gemacht. Die Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplan sind damit in Kraft getreten. Das Plangebiet liegt östlich der Bahnlinie Rosenheim-Kufstein im Ortsteil Happing. Es umfasst im Wesentlichen die Flächen des Betriebsgeländes Innaustraße 15 und des Pferdehofes Happinger-Au-Straße 27 inklusive der als Lagerflächen und Freianlagen genutzten Flurstücke, Zufahrten sowie eine bewaldete Fläche.

Die Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Do. 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel, dritter Stock, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Im Internet können die Unterlagen unter www.rosenheim.de abgerufen werden.

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