Rosenheim – Auch in Rosenheim wird am 15. März 2020 gewählt. Neu zu besetzen sind das Oberbürgermeisteramt sowie 44 Sitze im Stadtrat. Die Parteien und Wählergruppen können ab sofort ihre Wahlvorschläge im Bürgeramt der Stadt abgeben. Dabei darf ein Wahlvorschlag für den Stadtrat höchstens 44 sich Personen enthalten. Bei der Wahl des Oberbürgermeisters darf jeder Wahlvorschlag nur eine Person enthalten. Alle Bewerber müssen von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt werden, die dafür für das gesamte Stadtgebiet einzuberufen ist.
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern, also Parteien und Wählergruppen, die bei der vergangenen Landtags-, Europa- oder Bundestagswahl nicht mehr als fünf Prozent erreichten, beziehungsweise im Stadtrat nicht vertreten sind, müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich 340 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorweisen.
340 Unterschriften
von Unterstützern
Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterstützen möchten, können sich ab Einreichung des Wahlvorschlags bis spätestens 3. Februar, 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste im Bürgeramt eintragen.
Dabei ist zu beachten, dass die Unterschrift im Bürgeramt unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses, bei ausländischen Unionsbürgern unter Vorlage des Identitätsausweises oder Reisepasses, eigenhändig geleistet werden muss. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, den Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein, der im Bürgeramt beantragt werden kann.
Ausführliche Infos gibt es auch online unter www.rosenheim.de sowie beim Bürgeramt der Stadt Rosenheim unter der Telefonnummer 08031/365-1364.