Hundesteuer wird fällig

von Redaktion

Stadt erinnert an Termin am 15. Januar – und an die Anmeldepflicht für die Tiere

Rosenheim – Die Hundesteuer für das neue Jahr wird in Rosenheim am kommenden Mittwoch, 15. Januar, fällig. Daran erinnert die Stadt in einer Mitteilung. Die Steuer beträgt für jeden Hund 60 Euro im Jahr, für Kampfhunde sind jährlich 400 Euro zu bezahlen.

Wer einen über vier Monate alten Hund im Stadtgebiet hält, muss diesen unverzüglich anmelden. Die Anmeldepflicht gilt gleichermaßen für im Tierheim gekaufte, neugeborene oder zugelaufene Hunde, meldet die Stadtverwaltung. Auch wer einen Hund in Pflege hält, muss diesen beim Sachgebiet „Steuern“ anmelden. Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt die Stadt eine Hundemarke aus.

Formulare für die An- und Abmeldung von Hunden können sich Halter über die Homepage der Stadt herunterladen. Das ist auch für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates möglich. Die Anmeldung und Abmeldung von Hunden kann schriftlich erfolgen: an das Sachgebiet „Steuern“ der Stadt Rosenheim, Königstraße 24 in Rosenheim. Auch per Fax an die Nummer 08031/3652008, oder auch per Mail an steuern@rosenheim.de.

Wer möchte, kann seinen Hund auch persönlich anmelden. Die Öffnungszeiten im Rosenheimer Rathaus sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie immer donnerstags von 14 bis 17 Uhr im Rathaus, Zimmer 007 bis 010. Telefonische Auskünfte gibt es während dieser Zeiten unter der Telefonnummer 08031/ 3651246.

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