Geldstrafe für Exhibitionisten

Vor dem Rosenheimer Amtsgericht musste sich jetzt ein 50-jähriger Mann aus Rosenheim wegen Exhibitionismus verantworten. Foto dpa

Vor dem Rosenheimer Amtsgericht musste sich jetzt ein 50-jähriger Mann aus Rosenheim wegen Exhibitionismus verantworten. Foto dpa

Amtsgericht sieht viele Widersprüche in den Angaben des Angeklagten (50)

VON THEO AUER

Rosenheim – Ein 50-jähriger Rosenheimer musste sich jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten, nachdem er im Sommer 2019 vor den Augen einer 27-Jährigen onaniert haben soll. Das Gericht schenkte den Ausführungen der 27-Jährigen Glauben und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe.

Obszöne

Dienstag, 18. August 2026

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