Geldstrafe für Exhibitionisten
Vor dem Rosenheimer Amtsgericht musste sich jetzt ein 50-jähriger Mann aus Rosenheim wegen Exhibitionismus verantworten. Foto dpa
Amtsgericht sieht viele Widersprüche in den Angaben des Angeklagten (50)
Rosenheim – Ein 50-jähriger Rosenheimer musste sich jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten, nachdem er im Sommer 2019 vor den Augen einer 27-Jährigen onaniert haben soll. Das Gericht schenkte den Ausführungen der 27-Jährigen Glauben und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe.