Geldstrafe für Exhibitionisten

von Redaktion

Amtsgericht sieht viele Widersprüche in den Angaben des Angeklagten (50)

Rosenheim – Ein 50-jähriger Rosenheimer musste sich jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten, nachdem er im Sommer 2019 vor den Augen einer 27-Jährigen onaniert haben soll. Das Gericht schenkte den Ausführungen der 27-Jährigen Glauben und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe.

Obszöne Dinge nachgerufen

Im Juni vergangenen Jahres wurde eine 27-jährige Rosenheimerin auf ihrem Weg von der Klepperstraße zur Bahnhofsunterführung in Rosenheim auf einen Mann aufmerksam, der sie parallel auf der anderen Straßenseite begleitete. Plötzlich bemerkte sie dass dieser mit halb heruntergelassener Hose onanierte und ihr obszöne Dinge nachrief.

Daraufhin eilte sie zum Taxistand um von dort aus die Polizei zu verständigen. Die Beamten, die sofort nach dem Mann fahndeten, wurden auf der Mangfallbrücke an der Kufsteinerstraße auf einen Radfahrer aufmerksam. Hinter der Bahnunterführung hielt die Streife den Mann an, um ihn zu kontrollieren.

Der 50-jährige Russlanddeutsche, ein derzeit arbeitsloser Bauarbeiter, hatte nach seinen Angaben große Mühe, die Fragen und Vorwürfe der Beamten zu verstehen. Deshalb gab er, so die Erklärung seines Verteidigers vor Gericht, bei der Befragung durch die Polizei widersprüchliche Erklärungen über seinen Fahrtweg ab und bejahte Tatvorwürfe, mit denen ihn die Polizisten konfrontiert hatten.

Vor Gericht behauptete der Mann nun, dass er sich an diesem Abend nicht am Tatort aufgehalten habe. Vielmehr sei er mit dem Fahrrad auf dem Weg von einem Bekannten zur Wohnung seiner Freundin gewesen.

Die 27-jährige Rosenheimerin hatte zunächst keine näheren Angaben zum Aussehen des Exhibitionisten machen können. Als dann die Meldung kam, die Zivilstreife habe einen Mann mit widersprüchlichen Angaben festgehalten, wurde sie mit einem Wagen dort hin gebracht. Nachdem sie noch am selben Abend zweimal an dem dort Festgehaltenen vorbeigefahren wurde, war sie überzeugt davon, dass es sich um denn Mann gehandelt hatte, der ihr mit heruntergelassener Hose begegnet war. Vor Gericht konnte sie sich an viele Details aber nicht mehr erinnern und berief sich auf ihre Aussagen bei der Polizei.

Der Freund, bei dem sich der Angeklagte bis kurz nach 22 Uhr aufgehalten haben soll, ein 69-jähriger Rentner, konnte dies als Zeuge bestätigen. Eine genaue Uhrzeit konnte er aber nicht angeben.

Der Polizeibeamte, der die als erster den Radfahrer befragt hatte, erklärte, dass die Kommunikation zwar mit Schwierigkeiten gelaufen sei. Er sei aber der Meinung gewesen, dass ihn der Angeklagte sehr wohl verstanden habe. Bei der Befragung auf der Polizeistation sei dann ein Dolmetscher zugegen gewesen.

Einspruch gegen
den Sprachbefehl

Gegen den Strafbefehl, der daraufhin ergangen war, hatte sein Verteidiger Einspruch eingelegt, weshalb letztlich die Verhandlung notwendig geworden war.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Insbesondere die Widersprüche des Angeklagten bei der Polizei und die Wiedererkennung durch das Tatopfer machten den Angeklagten in ihren Augen schuldig.

Der Verteidiger verwies auf das mangelhafte Sprachverständnis und kognitive Schwächen seines Mandanten, der auch vor Gericht von einem Dolmetscher unterstützt wurde. Nur so seien die ersten Widersprüche in den Aussagen des Angeklagten zu erklären. Auch verschiedene Schwächen in der Erinnerung der 27-Jährigen würden so große Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten wecken, dass „ein Freispruch unabdingbar ist“.

Der Vorsitzende Richter Dirk Dombrowski folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Er unterstellte dem Angeklagten Schutzbehauptungen, erkannte Zeitlücken in dessen Aussage und bestätigte das Wiedererkennen durch die Tatopferzeugin. Weil eine direkte Belästigung nicht erfolgt und auch kein wesentlicher Schaden entstanden war, beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe von 3150 Euro.

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