Autofahrt endet im Gefängnis

von Redaktion

Norwegischer Autodieb muss sich in Rosenheim vor Gericht verantworten

Rosenheim – Ein norwegischer Autodieb (31) musste sich jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten. Trotz der Einwände des Verteidigers, eine Verurteilung des Mannes würde dem deutschen Staat nur Geld kosten, verurteilte das Gericht den Mann zu einer Haftstrafe.

Am 11. Juli 2019 kontrollierten die Beamten der Schleierfahndung bei Rosenheim einen BMW mit norwegischem Kennzeichen, der international im norwegischen Dramen als gestohlen gemeldet worden war. Darüber hinaus hatte der Fahrer an vier Tankstellen entlang der Autobahn in Deutschland getankt, ohne zu bezahlen.

Rom als Adresse
ins Navi eingegeben

Bei der Befragung des Mannes vor Gericht ergaben sich nach Angaben der Polizei einige Merkwürdigkeiten: Angeblich sei er nach eigenen Angaben auf dem Weg nach Italien gewesen, um für seinen dort geborenen Sohn eine Unterschrift zu leisten, damit dieser ebenfalls die norwegische Staatsbürgerschaft erlangen könne. Der befände sich in der Nähe von Milano, wie er vor Gericht erklärte.

In seinem Navi war aber Rom als Zielort eingegeben, festgenommen wurde er jedoch auf der Autobahn in Richtung München, nachdem er auch in dieser Fahrtrichtung an der Tankstelle Samerberg ohne zu bezahlen getankt hatte. Bei seinen Tank-Betrügereien hatte er immer nur rund zehn Liter Benzin getankt. Seine „Irrfahrt“ erklärte er damit, dass er seinem Navi nicht vertraut habe.

Der 31-jährige Spengler besaß die norwegische Staatsbürgerschaft, war aber in Colorado/USA als Sohn eines Soldaten und einer Norwegerin geboren. Als er drei Jahre alt war, trennten sich seine Eltern wieder. Die Mutter kehrte mit ihm nach Norwegen zurück, wo er die norwegische Staatsbürgerschaft erhielt.

Sieben Strafen
binnen zehn Jahren

In den vergangenen zehn Jahren sammelte der Angeklagte dort rund sieben Verurteilungen – unter anderem wegen Autodiebstahls und Wohnungseinbrüchen. Das als gestohlen gemeldete Auto hatte er an einer Werkstatt entwendet, wo das Fahrzeug zur Inspektion abgestellt worden war. Der Wagenschlüssel war vom Kunden in den Briefkasten der Werkstatt geworfen worden, wo ihn sich der Angeklagte letztlich herausgefischt hatte.

Der 31-Jährige war zwar geständig, erklärte vor Gericht aber, er hätte die Absicht gehabt, das Fahrzeug durch einen Freund nach Norwegen zurückschaffen zu lassen. Ein Beamter der Kriminalinspektion Rosenheim berichtete als Zeuge, dass eigentlich die norwegische Justiz für den Diebstahl zuständig gewesen wäre. Diese habe aber abgelehnt, den Mann nach Norwegen zu holen.

So musste der Fall vor dem Amtsgericht Rosenheim verhandelt werden. Dabei stellte sich heraus, dass der Angeklagte nur wenige Tage vor dem Autodiebstahl – einen Führerschein hatte er auch keinen – in seiner Heimatstadt Dramen aus dem Gefängnis auf Bewährung entlassen worden war.

Staatsanwältin beklagt „Märchen“

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beklagte die Rückfallgeschwindigkeit, die offene Bewährung in Norwegen und verwies dessen Absicht, das Fahrzeug zurückzugeben, in den Bereich der Märchen, „mit denen wir hier überhaupt in reichlichem Maße bedient worden sind“. Sie beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren, die keinesfalls zur Bewährung ausgesetzt werden dürfe.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Hans Sachse, verwies darauf, dass das Fahrzeug zurückgegeben worden wäre und sein Mandant insgesamt von Anfang an geständig gewesen sei. Auch sei es bezeichnend, dass die norwegische Justiz auf den Angeklagten keinerlei Wert gelegt habe – sodass Aufwand und Kosten des Verfahrens und einer eventuellen Strafe nun den deutschen Steuerzahlern zur Last fielen. Deshalb sei es seiner Einschätzung nach angemessen, wenn man sich die Kosten spare und den Mann mit Bewährung wieder nach Norwegen zurückschicke, wo er wohl aufgrund des Bewährungsverstoßes ohnehin seine Haft absitzen müsse.

Keine „Einladung
zu Straftaten“

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel verurteilte den Norweger zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. „Es kann nicht angehen“, sagte der Richter, „dass ein deutsches Gericht nur um Kosten zu sparen auf Strafen verzichten würde“. Das wäre für Kriminelle geradezu eine Einladung, in Deutschland Straftaten zu begehen, weil man dort ohnehin nur ausgewiesen würde.

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