Ladendieb auf frischer Tat ertappt

von Redaktion

Jugendschöffengericht verurteilt 20-Jährigen zu Haftstrafe auf Bewährung

Rosenheim – Weil er in einem Rosenheimer Geschäft Waren gestohlen und sich bei der anschließenden Verhaftung gegen die Polizeibeamten zu Wehr gesetzt hatte, musste sich jetzt ein 20-jähriger Kroate vor dem Rosenheimer Jugendschöffengericht verantworten. Nachdem der Mann bislang nicht straffällig geworden war, beließ es das Gericht am Ende bei einer Jugendhaftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Mitarbeiterin
stellte den Täter

Es war dem Mut und der Hartnäckigkeit einer Mitarbeiterin zu verdanken, dass die Polizei den 20-jährigen Ladendieb schließlich fassen konnte. Nur fünf Tage später wurde er noch dazu beim Haschischhandel erwischt. Seit 2018 in Deutschland wohnhaft hatte sich der Mann bislang nichts zu Schulden kommen lassen.

„Eigentlich wollte ich schon immer nach Deutschland“ erklärte der Mann am Rande der Gerichtsverhandlung, als er gefragt wurde, woher er seine ausgezeichneten Sprachkenntnisse habe. „Ich habe ganz viel deutsches Fernsehen geschaut und mich immer bemüht, die deutsche Sprache zu lernen.“

Er hat einen Bruder in Rosenheim, bei dem er auf Hilfe gehofft hatte und bei dem er auch einziehen konnte. Dann jedoch geriet er in Rosenheims „Salingarten-Millieu“, versorgte sich dort mit Cannabis, einer Droge, die er bereits in seiner Zeit in Kroatien konsumiert hatte. Er lebte von der Unterstützung durch seinen Bruder, dem im zunehmenden Maße dessen Weigerung zu arbeiten und dessen Umgang mit Alkoholsüchtigen und Drogenabhängigen gegen den Strich gegangen war. Schließlich warf er ihn aus seiner Wohnung. Von da an schlief er nach eigenen Angaben bei „Freunden“, jobbte immer wieder schwarz und geriet auf die schiefe Bahn.

So landete er jetzt vor dem Jugendschöffengericht in Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur. Weitere kleinere Vergehen hatte man im Hinblick auf dieses Verfahren bereits wegbeschränkt. In der Sache selber war er größtenteils geständig, entschuldigte sich auch bei den Polizisten, die er bei seiner Verhaftung nach dem Dienbstahl beleidigt und verletzt hatte.

Nun war vor Gericht noch zu klären, ob der 20-Jährige nach Erwachsenen- oder nach Jugendstrafrecht zu behandeln sei. Die Vertreterin der Rosenheimer Jugendgerichtshilfe beschrieb einen jungen Mann, der ihr seine Situation und Werdegang beschrieben hatte, bei dem Reifeverzögerungen nicht ausschließbar seien. Er sei also nach Jugendrecht zu bestrafen. Erfreulich sei, dass er nun eine Anstellung als Malerhelfer mit einem unbefristetem Vertrag aufnehme.

Zwar seien zur Tatzeit „schädliche Neigungen“ sicherlich vorhanden gewesen. Weil er aber bislang noch niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, könne man eine Jugendeinheitsstrafe durchaus zur Bewährung aussetzen. Dabei sei aber zwingend geboten, ihn in ein enges Netz von Bewährungshilfen einzubinden. So seien eine Betreuungsweisung sowie ein Bewährungshelfer zwingend geboten. Ebenso ein Antiaggressionslehrgang sowie eine therapeutische Betreuung wegen seines Drogenkonsums. Diese Drogenabstinenz müsse mit Kontrollen überprüft werden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte, dass es sich auf Grund des Tatherganges wohl nicht um einen räuberischen Diebstahl gehandelt habe. Schließlich hatte er sich der Beute bereits entledigt, bevor es zu Rangelei und den Schlägen kam. So blieben also Diebstahl, Widerstand, Beleidigungen und Körperverletzung, die neben den Drogenvergehen – hierbei handelte es sich lediglich um Mengen im Ein-Gramm-Bereich.

Sie beantragte eine Jugendeinheitsstrafe von 21 Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Bewährungsauflagen beschrieb sie ähnlich wie die Jugendgerichtshilfe. Dazu beantragte sie allerdings einen sogenannten „Warnschuss-Arrest“ von zwei Wochen.

Verzicht auf Warnschuss-Arrest

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, vertrat eine ähnliche Auffassung, wollte es aber bei einer Strafe von zwölf Monaten belassen. Auch folgte sie den Ausführungen der Staatsanwältin bei den Bewährungsauflagen, wollte aber ihrem Mandanten den Arrest ersparen, zumal er dann bei seinem neuen Arbeitgeber mit Arbeitsausfällen antreten müsse.

Das Urteil des Jugendschöffengerichtes lautete letztlich auf 15 Monate Jugendhaft, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Den sogenannten Warnschuss-Arrest ersparte es dem Angeklagten und folgte dabei der Argumentation der Verteidigerin. Zu einem nunmehr hoffentlich gelungenen Start in die deutsche Arbeitswelt wolle man nicht im Wege stehen, so die Begründung des Richters.

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