Gerade noch an einer Haftstrafe vorbeigeschrammt

von Redaktion

20-jähriger Asylbewerber wegen mehrerer Diebstähle und Drogendelikte vor Gericht

Rosenheim – Wegen verschiedener Diebstahl- und Drogendelikte musste sich jetzt ein 20-jähriger Mann aus Somalia vor Gericht verantworten. Das Rosenheimer Amtsgericht sprach den Asylbewerber letztlich schuldig und verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Antrag

abgewiesen

Nachdem der berufslose, abgewiesene Asylbewerber mit Duldung in Deutschland keine Arbeitserlaubnis bekam, glitt er in das polizeibekannte „Salinpark-Milieu“ ab. Langeweile trieb ihn nach eigenen Angaben in den Alkohol und zur Droge Cannabis. Bereits dreimal war er deshalb vorher beim Jugendrichter gelandet und hatte sich diverse Ermahnungen und einen Wochenarrest eingehandelt.

Bis in den August 2019 war er von Alkohol und Drogen getrieben gleich zwölffach straffällig geworden. Bis man gegen ihn im September 2019 Haftbefehl erließ. Im November 2019 wurde er schließlich bei Freunden in Nürnberg festgenommen.

Abenteuerliche Geschichten, nach denen er Stimmen höre, welche ihn angeblich zu diesen Taten trieben, widerlegte der forensische Psychiater Dr. Josef Eberl. Selbst wenn wirklich vorhanden, seien es lediglich vorübergehende psychotische Schübe, als drogenindizierte Erscheinungen, welche keine dauerhafte, echte Schuldunfähigkeit begründen könnten. Äußerstenfalls eine eingeschränkte Schuldfähigkeit wegen überhöhter Alkoholisierung könne nicht ausgeschlossen werden.

Weil nur schwerlich nachweisbar und wegen der Erinnerungsschwäche eines Tatopfers wurden zwei der vorliegenden zwölf Anklagepunkte vorübergehend eingestellt.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe befürwortete, dass der Angeklagte nach Jugendrecht be- und verurteilt werden müsse. Der Angeklagte selber legte für die meisten Fälle ein Geständnis ab, wobei er sich aber zumeist gar nicht mehr konkret an die Vorgänge und Abläufe erinnern konnte.

2500 Euro als Ausgleich angeboten

Mittels der verbliebenen Vorwürfe beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendeinheitsstrafe zu verurteilen. Er sah keinerlei besondere Umstände, welche bei dieser Strafhöhe eine Strafaussetzung ermöglichen würden. Der angebotene Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 2500 Euro sei darüber hinaus rein symbolisch zu sehen, denn der Angeklagte würde absehbar wohl nicht in der Lage sein, die Verfahrenskosten zu tragen – geschweige denn das Schmerzensgeld zu entrichten.

Rechtsanwalt Hans Sachse als Nebenkläger-Vertreter stimmte dem Staatsanwalt voll umfänglich zu. Anders die Verteidiger Anja Aringer und Dr. Josef Benck. Diese sahen die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung. Dazu müsse ihr Mandant aber in einem Netz von Bewährungsauflagen aufgefangen werden, damit er sein Ziel, eine Kochlehre zu absolvieren, noch erreichen könne.

Gemeinnützige

Arbeit auferlegt

Das Rosenheimer Gericht sprach eine Haftstrafe von zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit dem Verurteilten aber auf den richtigen Weg geholfen werden könne, wird er 160 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten müssen.

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