Rosenheim – Weil er mit einem Schlag einem 40-jährigen Mann das Jochbein gebrochen hatte, musste sich jetzt ein 23-jähriger Student vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Der Angeklagte, der sich selbst bei der Polizei gestellt hatte, zeigte sich vor Gericht auch geständig.
Streit um einen
Hut eskalierte
Am Morgen des siebten Juli 2019 kam der 23-jährige Maschinenbau-Student nach durchzechter Nacht in ein Lokal an der Ruedorfferstraße in Rosenheim. Dort feierte eine Männergesellschaft den Junggesellenabschied eines Freundes. Aus einem Streit um einen Hut entwickelte sich eine Schubserei, die sich bis vor das Lokal fortsetzte. Dort schließlich schlug der Angeklagte mit den Fäusten auf einen 40-jährigen Schreiner ein. Bis er ihn schließlich so heftig an der Schläfe traf, dass dessen Orbital-Jochbein brach. Ein zweiter Mann aus der Gruppe griff daraufhin ein, umklammerte den Schläger und stürzte mit ihm so unglücklich zu Boden, dass er sich an Schulter und Unterarm verletzte.
Der Täter war zwar entkommen, bevor die Polizei eintraf. Aber als er am nächsten tag feststellte, dass in den „sozialen Medien“ nach ihm gesucht wurde, ging er selber zur Polizei und offenbarte sich als der Täter.
Zwar habe es sich – so der Angeklagte – um eine gegenseitige Aggression gehandelt, gestand aber den Schlag unumwunden ein. Dazu bot er dem Tatopfer ein Schmerzensgeld von 2000 Euro an, das er noch im Gerichtssaal überreichte. Zudem bat er das Opfer um Entschuldigung, die dieser annahm.
Das Gericht erteilte dann noch einen rechtlichen Hinweis, dass es sich bei dem Sturz mit dem zweiten Beteiligten wohl nicht um eine absichtliche, sondern um eine fahrlässige Körperverletzung handeln könne.
Der Staatsanwalt stimmte hierbei zu, beantragte in der Gesamtheit unter Berücksichtigung des freiwilligen Schmerzensgeldes und des Geständnisses eine Geldstrafe von 900 Euro.
Dr. Markus Frank verwies als Vertreter der Nebenklage auf die Gefährlichkeit eines solchen Schlages und die komplizierten Folgen beim Tatopfer.
Bereitschaft zur
Wiedergutmachung
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, unterstrich die Bereitschaft seines Mandanten zur Wiedergutmachung und dass der sich selber bei der Polizei gestellt habe. Er beantragte, die Geldstrafe auf 475 Euro festzusetzen.
Das Gericht hielt – angesichts der allgemeinen Alkoholisierung und der Einsichtigkeit des Angeklagten – eine Geldstrafe von 750 Euro für Tat und Schuld angemessen.