Rosenheim – Für zwei verschiedene Betrugsmaschen musste sich ein 51-jähriger Rosenheimer jetzt vor dem Rosenheimer Schöffengericht verantworten. Nachdem der Mann schon zahlreiche Straftaten auf dem Kerbholz hatte, verzichtete das Gericht auf eine Bewährungsstrafe.
Ein gebrochener Mann von 51 Jahren, dessen Lebensweg von Krankheiten und Ungesetzlichkeiten gezeichnet ist, stand jetzt vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann. Zum einen leidet er unter der Krankheit „Restless legs“, ist außerdem dreimal mit dem Fahrrad gestürzt, wobei er sich jedes mal den Oberschenkelhals – zweimal rechts einmal links – gebrochen hatte.
Insgesamt
13 Verurteilungen
Zum anderen hat er sich seit 1989 eine lange Vorstrafenliste „erarbeitet“, mit insgesamt 13 Verurteilungen. So hatte er in den Jahren 2008 und 2009 an die 45 hochwertige Fahrräder gestohlen, um sie anschließend bei Ebay zu verkaufen. Jetzt stand er wegen einer neuen strafbaren Masche vor Gericht. Nachdem ihm im Jahre 2016 einmal seine Schlüssel abhanden gekommen waren, stellte er fest, dass ihm seine Hausratversicherung den Austausch des Schlosses und die Neubeschaffung der Schlüssel ersetzte. Daraus entwickelte er neues „Geschäftsmodell“. Von Januar 2017 bis Oktober 2018 „verlor“ er gleich zehn mal seine Schlüssel, um anschließend mit gefälschten Wiederbeschaffungs-Quittungen bei verschiedenen Versicherungen Summen zwischen 150 und 400 Euro einzufordern.
Dabei ging er allerdings so ungeschickt vor, dass ihm fünfmal die Auszahlung verweigert wurde. So hatte er beispielsweise die Versicherung bereits gekündigt, oder ein anderes mal die fällige Versicherungsprämie nicht bezahlt.
Als er schließlich Fahrradteile bei der Polizei als gestohlen gemeldet hatte, stellte der Beamte bei der Nachschau aber fest, dass die Teile in Wirklichkeit vorhanden waren. Nun hielt er eine Rückfrage bei den registrierten Versicherungsfällen – den Angeklagten betreffend – und die gesamte Betrugsmasche des Angeklagten flog auf. Eine Falschanzeige und eine falsche eidesstattliche Versicherung schlugen auch noch zu Buche.
Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, erklärte vor Gericht, dass sein Mandant umfassend geständig sei. Der ermittelnde Kriminalbeamte berichtete im Zeugenstand, dass der Angeklagte vergeblich versucht habe, besonders raffiniert zu sein. Unter dem Pseudonym „Tastaro“ habe der 51-Jährige über Jahre hinweg bei Ebay Diebesgut veräußert. Auch bei der Fälschung der Kassenbons habe er grobe handwerkliche Fehler begangen. Nur die Leichtgläubigkeit der Versicherungen sei der Grund, dass es überhaupt zu Auszahlungen gekommen sei. Bei derlei Beträgen fände wohl überhaupt keine genauere Prüfung statt, so die Einschätzung des Ermittlers.
Der Staatsanwalt erklärte in seinem Schlussvortrag, es handle sich hier um einen „notorischen Dieb und Betrüger“, der gewerbsmäßig durch Straftaten sein Einkommen aufgebessert habe. Bei seinen Taten habe er noch dazu unter offener Bewährung gestanden.
Weil zwischen den Taten eine juristische Zäsur festzustellen sei, müsse die Strafe in zwei Teilen ausgesprochen werden. Jede für sich könne zwar theoretisch zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies sei aber nach seiner Meinung keinesfalls mehr möglich. In der Summe drei Jahre und zwei Monate seien gegen den Betrüger zu verhängen.
„Untaugliche Versuche“
Sein Verteidiger verwies darauf, dass es sich zum Teil geradezu um „untaugliche Versuche“ gehandelt habe, dass es nur um relativ geringe Beträge gegangen sei und dass lediglich Organisationen und nicht wirkliche Personen geschädigt worden waren. Er beantragte, eine Strafe nochmals zur Bewährung auszusetzen.
Das Gericht verhängte letztlich zwei Strafen: Je acht Monate und zehn Monate Haft für die beiden Straftaten. Bewährung gab es nun nicht mehr. „Denn der Krug“, so der Vorsitzende Richter Stefan Tillman, „geht eben nur so lange zum Brunnen, bis er bricht“.