Bebauungsplan liegt aus

von Redaktion

Veränderungssperre für Plangebiet „Am Oberfeld“

Rosenheim – Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Veränderungssperre vom 7. Februar 2018 für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 138 „Am Oberfeld“ – 5. Änderung um ein Jahr verlängert.

Das Plangebiet liegt an der südlichen Stadtgrenze von Rosenheim, östlich der B 15 und östlich der Bahnlinie Rosenheim – Kiefersfelden und umfasst den Großteil des Gewerbegebietes Am Oberfeld.

Aufgrund der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des Paragraphen 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden.

Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf eines Jahres.

Der Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre samt Geltungsbereich kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24 eingesehen werden.

Die Unterlagen können darüber hinaus auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim auf den Seiten des Stadtplanungsamtes eingesehen werden.

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