Stichwort MasernImpflicht

Impfschutz: Jetzt gilt‘s

Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern. Foto dpa

Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern. Foto dpa

Ab sofort ist für Kinder und Betreuer ein Masernschutz-Nachweis nötig

von Heidi Geyer

Rosenheim – Kinder müssen ab sofort gegen Masern geimpft sein, sofern sie in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden. Das hat der Bundestag vergangenes Jahr entschieden (wir berichteten). Wer dagegen verstößt, dem drohen der Verlust des Betreuungsplatzes und Bußgelder von bis zu 2500 Euro. Seit 1.

Montag, 29. Dezember 2025

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