Rosenheim – Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 15. März, haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr wählen zu gehen, teilt die Stadt Rosenheim in einer Pressemitteilung mit.
Wahlberechtigte Personen können nur in dem Wahllokal des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Insgesamt gibt es 64 allgemeine Stimmbezirke und 15 Briefwahlvorstände. Den Wahlbenachrichtigungen der jeweiligen Wahl ist zu entnehmen, in welchem Wahlraum jeder Wahlberechtigte zu wählen hat. Um wählen zu können, hat derWahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Das Briefwahlergebnis wird im Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium ermittelt.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Bei der Oberbürgermeisterwahl hat jede stimmberechtigte Person eine Stimme. Bei der Stadtratswahl hat jeder Stimmberechtigte in Rosenheim 44 Stimmen. Bei dieser Verhältniswahl kann man einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem man in der Kopfleiste des Stimmzettels den Kreis vor dem Kennwort kennzeichnet.
Abstimmung
ist öffentlich
Die Stimmberechtigten können aber auch, innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl, einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen.
Die Namen vorgedruckter Bewerber können auch gestrichen werden. In diesem Fall sind die übrigen Bewerber gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen, innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl, Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.
Die Stimmzettel müssen von der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich, soweit dies das Wahlgeschäft nicht beeinträchtigt.
Wahlberechtigte mit einem Wahlschein können entweder in einem beliebigen Wahllokal in Rosenheim oder per Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl abstimmen will, muss dies im Wahlamt der Stadt Rosenheim beantragen. Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, bei der Stadt Rosenheim, um 18 Uhr abgegeben sein.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, sagt die Stadt.