„Dürfen Kindern nicht Last aufbürden“

von Redaktion

Präsident des Bayerischen Steuerzahlerbundes spricht vor Mitgliedern in Rosenheim

Rosenheim – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert beständig, den „Mittelstandsbauch“ abzubauen. Rolf Baron von Hohenhau, Präsident des Bayerischen BdSt, hat diese Forderung im Happinger Hof vor rund 60 Mitgliedern wiederholt.

Mit „Mittelstandsbauch“ wird der Verlauf des Grenzsteuersatzes bezeichnet, der vor allem niedrig Entlohnte aber auch Menschen mit mittleren Einkommen übermäßig im Vergleich zu Beziehern hoher Saläre belastet. Vereinfacht bedeutet das, wenn sich das zu versteuernde Einkommen dieser drei Gruppen um den gleichen Betrag erhöht, steigt der Grenzsteuersatz im mittleren, hauptsächlich jedoch im niedrigen Bereich stärker, als bei den hohen Einnahmen.

Es ist das jährliche Schwarzbuch, das den BdSt bekannt gemacht hat. Aus diesem Schwarzbuch „holt sich Mario Barth die Fälle von Steuerverschwendung für seine Sendung“, wie Baron von Hohenhau erklärte. Weiter sagte der Präsident: „Bayern ist fast so etwas wie ein Musterschüler, wenn es um die Pro-Kopf-Verschuldung geht. Wenn die Zinsen steigen würden, wären hoch verschuldete Bundesländer handlungsunfähig. Wir dürfen unseren Kindern nicht unsere Last aufbürden. Wir sind für ein Verschuldungsverbot.“

Verweis auf Schweden

Der frühere bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sei dagegen gewesen. Hubert Aiwanger (Freie Wähler) habe „mehr Freiraum“ gewollt. Mittlerweile gibt es das Verbot der Neuverschuldung dennoch. Der BdSt sei auch gegen die Erbschaftssteuer. Von Hohenhau verwies auf Schweden: „Seit die Erbschaftssteuer dort abgeschafft wurde, sind die Firmen zurückgekommen. Das rechnet sich für den Staat.“

„Die größte Völkerwanderung jemals war die Abwanderung aus hoch versteuernden Bundesstaaten in den USA in Bundesstaaten mit niedrigeren Steuersätzen“, erklärte von Hohenhau und schlug den Bogen zur Europäischen Union (EU). Nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU hätten die Staaten die Mehrheit, die ihren Haushalt eher auf Schulden aufbauen. Die könnten die Einstimmigkeitsregel nun kippen und für eine eigene EU-Steuer sorgen. Ähnliches gelte für die Mithaftung etwa von Deutschland für die Sozialsysteme finanzschwacher Länder.

Prozess gegen Soli-Regelung

Der Solidaritätszuschlag sei eine Ergänzungsabgabe, eingeführt bis zum Jahr 2019, um die damals neuen Bundesländer zu finanzieren. Von Hohenhau erläuterte: „Die oberen zehn Prozent der Steuerzahler, also diejenigen mit einem Jahreseinkommen ab 70000 Euro, zahlen 50 Prozent der Steuern und auch des Soli. Genau diese Gruppe soll den Soli nun weiter bezahlen. Dagegen prozessieren wir, damit der Soli nicht bleibt wie die Sektsteuer. Kaiser Wilhelm II. führte diese Steuer ausdrücklich nur zur Finanzierung der Kriegsschiffe ein. Diese Flotte liegt auf dem Meeresgrund. Die Sektsteuer gibt es noch immer.“

Auch zu kommunalen Steuern hat der Präsident des BdSt Bayern etwas zu sagen. Von Hohenhau komme aus Augsburg, der Stadt mit dem niedrigsten freien Einkommen der Einwohner in Bayern. Der Stadtrat habe die Grunderwerbssteuer auf einen Wert höher als in München angehoben, weil die Reichen das schon zahlen könnten. „Doch tatsächlich zahlen das die unteren Einkommen über die Miete“, was den Präsidenten des BdSt Bayern ärgert.

Nach dem Vortrag übergaben von Hohenhau, Vizepräsident Michael Jäger und Regionalverbands-Vorsitzender Gerd Maas Urkunden für ihre 20-jährige Mitgliedschaft an Georg Enzinger aus Riedering und die Rena Österreicher GmbH Golf trifft Kunst und Psyche mit Sitz in Rosenheim.

Artikel 1 von 11