Junge Frau muss hinter Gitter

von Redaktion

Schöffengericht Kolbermoorerin (26) wegen Betrug und Einbruch vor Gericht

Kolbermoor – Die 26-Jährige aus Kolbermoor war beschuldigt worden, in der Wohnung ihres Ex-Freundes Familienmitglieder bestohlen zu haben. Des Weiteren soll sie bei einem Einbruch in Kolbermoor Beihilfe geleistet haben. Zum Dritten wurde ihr vorgeworfen, bei dem Versuch, im Aicherpark eine Diskothek zu eröffnen, Investoren um etwa 60000 Euro betrogen zu haben (wir berichteten).

Nachbarin
ausgeraubt?

Der Vorwurf aus dem ersten Anklagepunkt, Familienmitglieder des Ex-Freundes bestohlen zu haben, stand auf recht wackligen Beinen und wurde durch den zum Teil widersprüchlichen Belastungseifer der betroffenen Familienmitglieder eher fragwürdig.

Wohingegen sich der Vorwurf der Beihilfe zum Einbruch eher erhärtete. Sie hatte, nachdem ihre Oma und deren Nachbarin nicht mit dem eigenen Wagen zu verschiedenen Terminen kommen konnten, einen Bekannten verständigt, der alle drei in die Stadt brachte und diese wieder abholen sollte.

In der Zwischenzeit wurde in der Wohnung der Nachbarin eingebrochen. Die Mutmaßung, die Angeklagte habe diese Gelegenheit unbekannten Mittätern vermittelt, wurde durch mehrere Fakten unterstrichen. Zum einen hatte sie sich über Jahre weder vorher noch nachher um ihre Großmutter bemüht. Zum anderen hatte sie vorher die betroffene Wohnung aufgesucht und dort wohl absichtlich ein Fenster offen gelassen – was die Bewohnerin allerdings bemerkte. Zum Dritten war sie, als die beiden Frauen vorzeitig nach Hause zurückkehrten, auffällig bemüht, per Smartphone Nachrichten abzusetzen, was durchaus der Warnung dienen konnte. Dazu wurde am zweiten Verhandlungstag der „hilfsbereite“ Chauffeur vernommen, der dazu aber jegliche Aussage verweigerte. Was er durfte, weil er selber unter Verdacht stand.

Im Falle des vergeblichen Versuchs, eine Diskothek zu eröffnen, erhoffte man sich Aufklärung durch einen vorher unbekannten „Stiefvater“. Der hatte die Kontakte zu den Geldgebern hergestellt. Im Zuge der Verhandlungen hatte er möglicherweise dann die Angeklagte als „Strohfrau“ vorgeschoben. Dieser konnte jedoch, weil nicht verhandlungsfähig belegt durch ärztliches Attest, nicht vernommen werden. Damit blieb dessen Beitrag zu dem Geschehen im Dunkeln. Tatsache war aber, dass die Angeklagte unwidersprochen als Geschäftsführerin dieses Unternehmens aufgetreten war. Des Weiteren war von einer GmbH die Rede, bei der die Geldgeber als „stille Teilhaber“ geführt werden sollten. Nun war eine solche GmbH jedoch gar nicht existent, somit auch „stille Teilhaber“ gar nicht möglich.

Das Gegenteil war aber den Geldgebern wahrheitswidrig vorgegaukelt worden. Die Staatsanwaltschaft hielt die Angeklagte in allen drei Anklagepunkten für überführt und beantragte eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Verteidiger
beantragt Freispruch

Der Verteidiger Rechtsanwalt Florian Zenger, hielt alle drei Vorwürfe für unbewiesen und beantragte Freispruch. Hilfsweise sollte eine niedrige Freiheitsstrafe hinreichen.

Das Rosenheimer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler sprach die Angeklagte im Falle des Familiendiebstahls frei. Bei der Beihilfe zum Wohnungseinbruch und im Falle des Betrugs bei der Disco-Gründung hielt er die Angeklagte jedoch für schuldig und verhängte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

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