An Haftstrafe vorbeigeschrammt

von Redaktion

Ladendiebin (34) kann Rosenheimer Gericht von positiver Sozialprognose überzeugen

Rosenheim – Für mehrere Diebstähle in Rosenheim musste sich jetzt eine Frau (34 Jahre) aus Rosenheim vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten. Sah der Richter zunächst nach eigenen Angaben keine Möglichkeit, eine Haftstrafe für die 34-Jährige zu umgehen, ließ er sich letztlich doch von der positiven Sozialprognose für die Rosenheimerin überzeugen.

2018 erstmals verurteilt

Recht hoffnungslos wirkte die 34-jährige Rosenheimerin, die sich jüngst zum wiederholten Male vor dem Amtsrichter am Amtsgericht Rosenheim zu rechtfertigen hatte. In den Jahren 2017 und 2018 war sie obdachlos und lebte auf der Straße. Ihren Lebensunterhalt verschaffte sie sich mit Diebereien, für die sie im Jahre 2018 zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Nachdem es damals die erste Verurteilung war, setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus.

Als sie dann im März 2019 wegen Diebstahls von Lebensmitteln erneut vor Gericht stand, glaubte ihr das Gericht ihre Notsituation und beließ es bei einer Geldstrafe um die Bewährung nicht widerrufen zu müssen.

Nun war sie aber im Sommer 2019 erneut rückfällig geworden. In einem Kaufhaus hatte sie versucht, eine neue Leggins im Wert von 35 Euro in der Umkleidekabine unter ihrer eigenen Kleidung hinaus zu schmuggeln. In einem Drogeriemarkt war sie zudem dabei erwischt worden, als sie versuchte, eine „Powerbank“ und ein dazu passendes Ladekabel zu entwenden. Auch hier hatte sie ein Kaufhausdetektiv gefasst.

Es sah nun also düster aus für sie. Zumal ein forensischer psychiatrischer Gutachter sie trotz möglicher medikamentöser Beeinflussung für voll schuldfähig erklärt hatte.

Nun aber, so berichtet die Frau vor Gericht, habe sie einen neuen Partner. Ein Handwerksmeister mit dem sie nun bereits über ein halbes Jahr zusammenlebt und mit dem sie eine echte Lebensperspektive besäße. Sie habe nunmehr weder die Not, noch den Drang sich unrechtmäßig irgendetwas anzueignen.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte zwar, dass seither keinerlei Straftaten mehr bekannt geworden seien. Trotzdem sei nun, schon wegen der damals „unerhört hohen Rückfallgeschwindigkeit“, eine Haftstrafe unerlässlich. Er beantragte für die beiden Taten eine Haftstrafe von sechs Monaten auszusprechen. Eine neuerliche Bewährung schloss er dabei aus.

Rechtsanwalt Michael Vogel beschrieb die Lebensumstände seiner Mandantin in jener Zeit und erklärte, dass diese sich seither wirklich grundlegend geändert hätten. Sie habe nun wieder zu einem geregelten Lebensstil – auch und gerade mithilfe ihres neuen Partners – zurück gefunden. Bezeichnenderweise sei seitdem auch nichts mehr vorgefallen. Er beantragte deshalb eine Geldstrafe, die er in das Ermessen des Gerichtes stellte. Falls das Gericht aber dennoch zu einer Haftstrafe käme erbat er eine neuerliche Bewährungsstrafe.

Ein neuer Lebensabschnitt

Der Vorsitzende Richter Christian Merkel bemerkte, er habe beim Studium der Akten wenig Chancen gesehen, dass sie nun ohne Gefängnis davonkommen könne. Nun aber folge er der Argumentation ihres Verteidigers. Es scheine als könne sie tatsächlich einen neuen, besseren Lebensabschnitt beginnen.

Ein Haftstrafe könne man, angesichts der Vorgeschichte wahrlich nicht mehr zur Bewährung aussetzen. Er sprach deshalb nochmals eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen aus. „Sollte man sie aber auch nur bei dem geringsten Vergehen noch einmal erwischen, so kann ich ihnen versichern, wandern sie unweigerlich in das Gefängnis!“

Artikel 10 von 10