Auf Rosenheimer Parkplatz abgezockt?

von Redaktion

Was mich freut, was mich ärgert Dieter Ruge kritisiert Supermarkt-Vorgehen

Rosenheim – Auf den Rosenheimer Parkplätzen hat sich in den vergangenen Jahren viel geändert. Das musste auch Dieter Ruge Mitte März verblüfft feststellen. Wie jeden Mittwoch brachte der in Walperskirchen wohnende 81-Jährige seine Urenkelin zum Karatekurs. Nach dieser Erledigung wollte er im Nahe gelegenden Supermarkt in der Pichlmayrstraße noch eine Kleinigkeit einkaufen. Deshalb parkte er auf dem Parkplatz und erledigte seinen Einkauf. Als er wieder an sein Auto kam, fiel ihm nichts besonderes weiter auf und trat den Heimweg an.

Erst als er zuhause angekommen war, bemerkte er einen langen gelben Zettel, der an sein Auto befestigt war, sagt der Rentner. Als er den Inhalt des Zettels verwundert begutachtet, trifft ihn der Schlag. Er soll 40 Euro Strafe zahlen, weil er mit seinem Auto widerrechtlich zwischen zwei Sensoren geparkt haben soll. Auf diesem Zettel ist alles fein säuberlich dokumentiert. Parkdauer, Autokennzeichen und mehr sind genaustens angegeben.

Dieser Fall ist längst keine Seltenheit mehr in Deutschland. Es gibt viele Beschwerden wegen dieser gelben Zettel mit Strafen, die geleistet werden sollen. Die OVB-Heimatzeitungen haben daher bei den Betreibern des Supermarkts hinsichtlich dieser Vorgehensweise nachgefragt. „Park & Control“ heißt die Firma, die für den Supermarkt die Park-Situation klärt. Um den vielen Langzeitparkern Herr zu werden, wurde ein System gesucht, um diese effektiv und einfach bestrafen zu können, heißt es seitens der Pressestelle des Supermarktes. Sie hätten viel mit Leuten zu tun, die Parkplätze für längere Zeiten belegen und so hätten Kunden, für die die Parkplätze eigentlich gedacht wären, nicht die Möglichkeit, auf dem Gelände zu parken.

Dies gehe sogar so weit, dass Leute ihr Auto auf dem Parkplatz abstellten, dann in die Nahe gelegene Arbeit gehen und erst nach Stunden der Abwesenheit wiederkämen. „Das ist eine unakzeptable Situation, die den eigenen Betrieb sehr einschränken kann“, teilte die Pressestelle mit.

Eine Stunde

zum Einkaufen

In der Vergangenheit hatte der Supermarkt nach eigenen Angaben vermehrt mit negativrn Resonanz zu kämpfen zu kämpfen. Das Strafmaß, das berechnet wird, also in diesem Fall die 40 Euro Strafe, wird nach Angaben des Supermarktes aus der überschrittenen Parkzeit berechnet. Im Schnitt übersteigt kein Einkauf die Eine-Stunden-Marke, weshalb erst ab einer Stunde eine Strafe ausgesprochen werde. 

Die Strafzahlungen gegen in voller Höhe nicht an den Supermarkt-Betreiber, sondern den Betreiber des Parkplatzes. Der Supermarkt selbst profitiere nicht von den Einnahmen.

Es gibt nach Angaben der Supermarkt-Betreiber verschiedene Möglichkeiten, die Parküberwachung durchzuführen. Manche funktionieren mit Parkuhren, doch in diesem Fall setzt der Parkplatzbetreiber auf Sensoren-Technologie. Die Sensoren erfassen die Fahrzeuge und zeichnen auf, wie lange auf einem Stellplatz geparkt wird. „Seit 2019 existieren Sensoren-Anlagen auf dem Parkplatz des Supermarktes, und Schilder kennzeichnen eindeutig deren Verwendung“, teilte die Pressestelle des Supermarktes gegenüber unserer Zeitung mit. Martin Glienke

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