Rosenheim – Die Coronakrise lässt viele Fragen offen. So auch die Frage, wie sich eigentlich alleinerziehende Eltern zu verhalten habe. Stephanie Loacker aus Bad Aibling ist Mutter eines sechs Monate alten Kindes. Mit dem Vater habe sie erst mal vereinbart, dass er in der aktuellen Situation seinen Sohn vorerst nicht besuchen wird. Dieses Gespräch sei ohne Streit verlaufen. Vernünftig, wie Loacker berichtet. Aber bei vielen alleinerziehenden Eltern herrsche Uneinigkeit und Unsicherheit zu diesem Thema. Der Grund: vom Ministerium gebe es keine einheitliche Regelung, schildert Loacker.
Kein Sorge-, sondern nur Umgangsrecht
Elternteile, die ein Sorgerecht für ihre Kinder haben, dürfen diese besuchen. Aber wie sieht es mit denjenigen aus, die nur ein Umgangs- und kein Sorgerecht haben? In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20. März, in der die Regeln der vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie festgelegt wurden, heißt es, dass es nur aus triftigen Gründen gestattet ist, die Wohnung zu verlassen. Darunter falle unter anderem „die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich“. Diese Formulierung sei aber „zu schwammig“, findet Loacker. Darin werde die Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht explizit erwähnt. Und das sorgt für Unmut unter den Alleinerziehenden.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Bayern (VAMV Bayern) hat sich genau mit dieser Thematik beschäftigt und hat jetzt auf seiner Homepage einen Beitrag zum Thema Corona veröffentlicht. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein nötiges Minimum zu reduzieren, funktioniert laut Verband dann, wenn man „das Bild der in einem Haushalt zusammenlebenden Familie im Kopf“ hat. Bei getrennt lebenden Eltern werde es aber schon differenzierter. Die Frage lautete deshalb: Zählen Umgangsregelungen zum absolut nötigen Minimum?
„Wir müssen vom Kind her denken“
Johannes Fischer, Jugendamtsleiter des Kreisjugendamtes Rosenheim, vertritt diese Ansicht. „Wir müssen vom Kind her denken“, sagt er. Und für das Kind sollte alles so normal und so sicher wie möglich sein. Wenn es vor der Coronakrise bereits einen geregelten Ablauf zwischen beiden Elternteilen gab, könne man das auch weiterhin so handhaben. Vorausgesetzt, es bestehe kein Risiko für das Kind oder für andere Familienangehörige.
Mittlerweile hat der Verband alleinerziehender Mütter und Väter seine Homepage aktualisiert. Als Nicole König, Projektleiterin des VAMV Bayern, am Mittwoch nochmals auf die Seite des Bayerischen Innenministeriums nachgesehen habe, sei unter dem Reiter „Häufige Fragen“ bei Regelungen für Familien, Freunde und Nachbarn auch die Frage aufgetaucht: Darf ich als Elternteil mit Umgangsrecht mein Kind sehen und betreuen? Die Antwort lautet: Ja. Zum Wohle und im Interesse des Kindes liege ein triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung nicht nur „bei Ausübung des Sorgerechts, sondern auch bei Ausübung des Umgangsrechts vor“, heißt es. Und weiter: „Beide Elternteile sind nach der Ausgangsbeschränkung verpflichtet, ihrem Kind keinen unnötigen Kontakt zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auszusetzen.“ Sofern das Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln müsse, seien auch hierbei die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Laut Michael Siefener, stellvertretender Pressesprecher des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, werden die „FAQ“ der Bayerischen Staatsregierung „laufend aktualisiert und angepasst“. Auf der Homepage des VAMV Bayern wurde dieser Hinweis des Ministeriums nun ergänzt. Nicole König freut sich darüber. „Toll, dass das Ministerium diese Lücke ergänzt hat. Jetzt ist es einfach klarer“, meint sie in Bezug auf die Regelung.
„Das System ist an dieser Stelle schwach“
„Unsicherheit und Uneinigkeit bleiben aber dennoch bestehen“ findet Fischer. In den vergangenen Tagen habe der Jugendamtsleiter häufig Anrufe von alleinerziehenden Eltern erhalten, was sie in der jetzigen Situation tun sollten. „Das ist derzeit ein Dauerthema.“ Viele seien sich uneinig, würden teils auf ihr Recht beharren, das Kind unbedingt sehen zu wollen.
Wiederum andere befürchten, dass das Kind durch den Wechsel zum anderen Elternteil mit Corona infiziert werden könne. „Das System ist an dieser Stelle schwach. Niemand kann derzeit sagen, das ist richtig und das ist falsch“, so Fischer. Kein Gericht habe so eine Situation hervorsehen können.
Deshalb fordert er streitende Eltern dazu auf, „einen Gang runterzuschalten“. Die Frage sollte nicht lauten, wer hat recht, sondern: Was ist jetzt für das Kind am besten? Mache es zum Beispiel gerade Sinn, ein Kind in eine Gegend zu holen, wo es keinen Garten, sondern nur Hochhäuser gebe? In in der heutigen Zeit gebe es ja viele Möglichkeiten, mit seinen Kindern in Kontakt zu treten. Ob per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Skype, meint Fischer. „Da muss man jetzt kreativ werden.“ Er könne Eltern nur den Rat geben: „Konzentriert euch auf die Punkte, wo ihr euch einig seid.“
„Wie machen wir das jetzt?“ Solche und ähnliche Anfragen bekommt auch Barbara Heuel, Diplom-Pädagogin des Kinderschutzbundes Rosenheim, derzeit häufig geschickt. Ihre Antwort: „Ein Patentrezept gibt es nicht.“ Der Kinderschutzbund habe aufgrund der aktuellen Situation die Beratung mittlerweile auf Telefon unter der Nummer 08031/12929 umgestellt. Aus Erfahrung kann Heuel zu dem Thema sagen: Streit zwischen alleinerziehenden Eltern gebe es meist da, wo man sich auch vor der Coronakrise uneinig war.
Heuel rät dazu, eine Lösung zu finden, „die auch für das Kind gut“ sei. Alternativ könne man auch auf soziale Medien ausweichen und mit den Kindern telefonieren oder skypen. Wichtig sei im Moment, kein zusätzliches Risiko zu schaffen. Will heißen: Kinder könnten zum einen eine potenzielle Gefahr für ihre Großeltern darstellen. „Auch wenn die Kinder keine Symptome zeigen, könnten sie Überträger sein“, sagt Heuel. Zum anderen könnten Eltern auch ihre Kinder gefährden. Jemand mit viel Außenkontakt gehe eine höhere Ansteckungsgefahr ein als jemand, der im Homeoffice arbeitet.
Auch Eltern brauchen eine Entlastung
Überhaupt sei dieses Thema für beide Seiten – Kinder und Erwachsene – nicht leicht. Die Kinder sind von der Schule befreit. „Eltern sind es nicht mehr gewohnt, dass die Kinder rund um die Uhr zu Hause sind“, sagt Heuel. Deshalb rät die Diplom-Pädagogin zur Unterstützung. Etwa durch das Kinder- und Jugendtelefon, Telefon 116111, oder das Elterntelefon Rosenheim, Telefon 0800/1110550 – ein Angebot des Kinderschutzbundes Rosenheim in Zusammenarbeit mit „Nummer gegen Kummer“. Laut Heuel wurden diese Nummern in den vergangenen Tagen häufig genutzt. Die Rückmeldung der Betreuer: „Auch die Eltern brauchen Entlastung.“