Ist in Zeiten der Corona-Krise die Müllentsorgung gesichert? Zu dieser Frage geben das Ordnungsamt der Stadt, die Stadtwerke Rosenheim (SWRO) und der Baubetriebshof wichtige Hinweise. Für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben, gilt: Neben dem Restmüll sind ausnahmsweise auch Leichtverpackungen, Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne zu entsorgen. Sämtliche dieser Abfälle sind in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke zu geben, die durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen sind. Spitze oder scharfkantige Gegenstände sind in bruchsichere Einwegbehältnisse zu verpacken. Für alle Privathaushalte, in denen keine infizierten Personen oder Verdachtsfälle leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts. Die städtische Müllabfuhr holt den Restmüll weiterhin wie gewohnt wöchentlich ab. Dabei registrieren die Müllwerker allerdings ein erhöhtes Interesse an ihrer Arbeit vor Ort. Dennoch bitten sie die Bevölkerung, sie in ihrer Arbeit nicht zu behindern und auf den Mindestabstand zu achten. Auch die Mitarbeiter der Stadtwerke Rosenheim sind trotz Ausgangsbeschränkung für die Bürger da. Die Entsorgung ist gewährleistet. Der Wertstoffhof an der Innlände ist wie üblich Montag bis Samstag von 8 bis 17 Uhr geöffnet. Die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter steht an erster Stelle. Deshalb müssen die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden und die Zahl der Fahrzeuge im Wertstoffhof muss auf maximal zehn begrenzt werden. Speziell an Samstagen sind Wartezeiten bei der Zufahrt nicht auszuschließen. Außerdem bitten die Stadtwerke, für größere Entrümpelungs- und Entsorgungsmaßnahmen den Containerdienst zu nutzen. Er ist auch online buchbar über container.swro.de. Die Stadtwerke leeren die Papier-, Grüngut- und Wertstoffcontainer an den Wertstoffinseln weiterhin turnusgemäß und reinigen diese auch regelmäßig. Die Bürger werden gebeten, keinen Sperrmüll oder sonstige Abfälle an den Wertstoffinseln abzulegen.