Dreister Dieb muss ins Gefängnis

von Redaktion

Mehrfach vorbestrafter Mann (58) beklagt sich über „Vorverurteilung“ – Neun Monate Haft

Rosenheim – Wegen Diebstahls zweier hochwertiger Camcorder musste sich jetzt ein 58-jähriger Mann vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten. Nachdem der 58-Jährige, der im Bayerischen Wald lebt, bereits mehrfach aufgrund verschiedener Diebstähle aufgefallen war, schickte Richter Wolfgang Fiedler den Mann für neun Monate in Haft.

Per Video festgehalten

Am 11. Dezember 2019 streifte der 58-jährige Kroate, der im Bayerischen Wald wohnt, scheinbar ziellos durch den Elektromarkt an der Grubholzer Straße in Rosenheim. Am Abend stellte die Geschäftsleitung einen Fehlbestand von zwei wertvollen Camcordern fest. Nach der Überprüfung der Überwachungsvideos wurde deutlich, dass sich ein „Kunde“ auffällig bei den Geräten aufgehalten hatte und nach dessen „Besuch“ die Geräte fehlten.

Eine Woche darauf war dieselbe Person erneut in den Verkaufsräumen. Der Mann wurde wiedererkannt, woraufhin Angestellte die Polizei verständigten. Die Beamten überprüften die Videoaufzeichnungen, nahmen den Mann vorläufig fest und erstatteten Anzeige.

Der Angeklagte ließ sich vor dem Amtsgericht weitschweifig darüber aus, dass ihm der deutsche Staat Arbeitslosengeld verweigere, obwohl er nach 30 Jahren Berufstätigkeit in Deutschland sich das Geld seiner Ansicht nach redlich verdient habe. Deshalb, so ließ er durchblicken, sei es nicht verwunderlich, wenn er zum Stehlen gezwungen sei. Allerdings habe er das in diesem Fall nicht getan. Er habe zwar ein solches Gerät in die Hand, nicht aber mit- genommen.

Mehrere Umstände machten seine nachdrücklichen Beteuerungen aber wenig glaubwürdig. Zum einen war auf den Videoaufnahmen zweifelsfrei zu sehen, wie er mit den Geräten hantierte, wobei er sich zunächst weigerte, selber den vor Gericht abgespielten Videofilm zur Kenntnis zu nehmen. Als er festgenommen wurde, klärte sich zum zweiten auch auf, wie er die Geräte durch den Ausgang gebracht hatte, ohne den Alarm durch die Diebstahls-Sicherung auszulösen. Er führte nämlich einen starken Magneten mit sich, mit Hilfe dessen man diese Sicherung entfernen konnte. Dem Gericht warf der Mann vor, ihn bereits vorverurteilt zu haben und bezeichnete den Prozess als „Pro-forma-Veranstaltung“.

Zwar erklärte ihm der Vorsitzende Richter Wolfgang Fiedler, dass er auch schon Angeklagte freigesprochen habe, aber eben nur, wenn dies nach seiner Ansicht angemessen war. Das schien ihm in diesem Falle jedoch eher fraglich.

Weshalb der Angeklagte damals überhaupt in Rosenheim war und wo er in dieser Zeit nächtigte, darüber schwieg sich der Kroate aus. Eine Antwort darauf konnte laut Polizei auch nicht ermittelt werden. Ermittelt werden konnte dagegen, dass der Angeklagte wegen Betrugs und Diebstahls bereits elf Vorstrafen hatte.

Der Staatsanwalt zeigte sich aufgrund der dreisten Aussagen des Angeklagten nahezu fassungslos. Er stellte fest, dass für den Angeklagten „nichts, aber auch gar nichts“ spräche. Er beantragte eine Haftstrafe von neun Monaten, die ein derart „unbelehrbarer Mann“ auch zwingend verbüßen müsse.

Angeklagter attackiert den Staatsanwalt

Der Kroate warf in seinem Schlusswort seinerseits dem Staatsanwalt Dreistigkeit vor, beschwerte sich über den Staat, der ihn „verarsche“, und meinte, es handle sich hier nicht um Gerechtigkeit, sondern um eine Farce. Der Richter möge ihn doch gleich für 20 Jahre wegsperren.

Das wollte der Richter dann doch nicht. Aber, so Richter Fiedler, der Staatsanwalt hätte, angesichts der Unbelehrbarkeit des Angeklagten, durchaus eine höhere Strafe beantragen können. Eine Aussetzung zur Bewährung komme unter diesen Umständen ohnehin nicht in Frage.

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