Rosenheim – Weil ein Mann (34) aus Serbien seine Lebensgefährtin verprügelt hat, muss er jetzt für fast zwei Jahre ins Gefängnis.
Eine recht wechselhafte Beziehung über vier Jahre unterhielt der 34-jährige Serbe mit einer heute 28-jährigen Frau aus Bamberg. Nachdem der Angeklagte sie – so berichtete die junge Frau stockend – bereits früher geschlagen hatte, hat sie ihn verlassen und sei nach Bamberg, wo sie zu Hause ist, zurückgekehrt. Aber vor einem Jahr hätte sie der arbeitslose Ex dazu überredet, die Beziehung wieder aufzunehmen. Nun sei sie immer wieder aus Bamberg mit der Bahn zu ihm gefahren beziehungsweise habe er sie von dort abgeholt. Eine eigene Wohnung habe der Angeklagte nie gehabt. Man habe wechselweise bei dessen Tante, Großmutter oder in Pensionen übernachtet.
28-Jährige will
Freund schützen
So auch im November 2019. Doch bereits auf dem Weg vom Bahnhof zu dessen Tante hatte sich ein Streit entwickelt in dessen Verlauf der Angeklagte sie geschlagen und gewürgt hatte. Anwohner, die den Vorfall beobachtet hatten, riefen die Polizei. Jedoch, um ihren Freund zu schützen, hatte die 28-Jährige den Beamten vorgelogen es sei gar nichts vorgefallen.
Aus „Dankbarkeit“ schlug der Angeklagte danach weiter auf sie ein. Ein weiterer Passant sprach ihn an – diesem entgegnete der 34-Jährige, er habe sich um seinen „eignen Scheiß“ zu kümmern und beleidigte ihn mit rassistischen Vorwürfen.
Nur zwei Tage später, in der Wohnung der Tante, gab es erneut Streit. Wiederum beleidigte, bedrohte, schlug und würgte er die 28-Jährige, um sie am Verlassen der Wohnung zu hindern. Aus dem Fenster beobachteten zwei Nachbarinnen wie er sie noch auf der Straße misshandelte.
Als sie ihm schließlich entkam, hatte sie endgültig genug und wandte sich hilfesuchend an die Polizei. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage und der prügelnde Freund wurde festgenommen. Seit 30. November 2019 befindet er sich nun in Untersuchungshaft.
Bekannt in
der Drogenszene
Da er in der Drogenszene Rosenheims wohl bekannt war, begann auch die Drogenfahndung, verstärkt zu ermitteln, sodass nun – parallel zu diesem Verfahren – ein weiteres wegen Drogenbesitz und Drogenhandel auf ihn wartet. Nachdem das Tatopfer und eine Reihe von unbeteiligten Zeugen vor Gericht ausgesagt hatten, baten die Verteidiger die Rechtsanwälte Harald Baron von Koskull und Peter Kraus um ein Rechtsgespräch. Dabei boten sie an, dass ihr Mandant ein umfassendes Geständnis ablegen würde – sie hielten ein Strafmaß von zwölf Monaten für angemessen.
Der Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner war davon aber weit entfernt. Zwei Jahre und sechs Monate Haft, das war sein Gegenangebot. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler bot einen Verständigungsvorschlag an, in welchem es dem Angeklagten bei einem Geständnis eine Strafe zwischen 18 und 24 Monaten zusagte. Eine Aussetzung zur Bewährung käme allerdings nicht infrage. Schließlich hatte der Angeklagte nicht nur zwölf Vorstrafen, sondern auch zwei Bewährungsstrafen, die widerrufen und abgesessen worden waren.
Weitere Verurteilung
soll folgen
Der Staatsanwalt, der Angeklagte und seine Verteidiger ließen sich darauf ein und plädierten entsprechend. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Beleidigung zu 22 Monaten Gefängnis. Mit einer weiteren Verurteilung wegen des Drogenvergehens muss er demnächst rechnen. au