Rosenheim – Mit dem Coronavirus haben eine Menge Anordnungen, Verordnungen sowie Gebote und Verbote Einzug gehalten in die bayerischen Amtsstuben. Hat sie, auch in Rosenheim, überrollt mit zusätzlichen Anforderungen, mit Zahlen, Statistiken, Bescheiden. Welch seltsame Blüten diese Corona-Bürokratie treiben kann, zeigt dieser Fall einer Rosenheimerin.
Es ist Ende April, Corona hat längst den Alltag der Menschen fest im Griff. Die 52-Jährige, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, findet in ihrem Briefkasten ein Schreiben der Stadt Rosenheim. Wie der Briefkopf zeigt, kommt das Papier aus dem Ordnungsamt. Als Betreff ist formuliert: „Infektionsschutzgesetz (IfSG); Anordnung der Absonderung in sog. Häusliche Quarantäne“. Darunter: „Bescheid“. Die Empfängerin wird aufgefordert, sich „ab 04.03.2020 bis einschließlich 18.03.2020“ in häusliche Quarantäne zu begeben. Damit verbunden ist das Verbot, die Wohnung „ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes“ zu verlassen, unter dessen „Beobachtung“ die 52-Jährige nun stehe. Es folgen zahlreiche weitere Anweisungen, darunter die, dass zweimal täglich die Körpertemperatur zu messen und ein Tagebuch über Symptome sowie allgemeine Aktivitäten und Kontakte zu führen sei.
Als Begrünung wird in der Anordnung angeführt, dass die Adressatin „längeren engen Kontakt mit einer an Covid-19 erkrankten Person“ gehabt habe und daher „als Kontaktperson der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko)“ einzustufen sei. Sollte sie den Anordnungen nicht nachkommen, werde sie zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht.
Mit Freundinnen im
Skiurlaub in Ischgl
Datiert ist der Brief vom 21. April, also mehr als vier Wochen nach dem eigentlichen Quarantäne-Zeitraum. Für die Rosenheimerin nicht zu verstehen. Vor allem deshalb nicht, weil sie nach eigener Aussage zu keinem Zeitpunkt Kontakt hatte mit dem Rosenheimer Gesundheitsamt. Das ist umso erstaunlicher, als die 52-Jährige tatsächlich in Gefahr war und andere daher in die Gefahr einer Ansteckung hätte bringen können – wenn sie nicht selbst umsichtig gehandelt hätte.
Denn: Die Rosenheimerin war mit Freundinnen in Ischgl beim Skifahren. Bei der Rückkehr am 4. März habe zwar eine der Frauen bereits gehustet, aber niemand habe an Corona gedacht. Im Gegenteil. Einige Tage später sei auch ihr Mann in den Skiurlaub aufgebrochen, nach St. Anton. Am 9. März dann habe sie sich „grippig gefühlt“ und spontan und aus eigenem Antrieb beschlossen, für drei Wochen daheim zu bleiben. Auch ihr Mann sei nach seiner vorzeitigen Rückkehr krank geworden ebenso wie dessen Freunde, die mit ihm in St. Anton gewesen waren. Und auch er, so sagt die 52-Jährige, sei drei Wochen freiwillig daheim geblieben. Kontakt zum Gesundheitsamt habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Sie wisse aber, dass eine oder mehrere Freundinnen sich an das Amt gewandt hatten. „Um den 11. März“, sagt sie, habe das Gesundheitsamt über den Vorgang Bescheid gewusst. Zu keinem Zeitpunkt aber sei sie in den folgenden Wochen kontaktiert worden. Der erste Behördenkontakt ist das Schreiben, das sie Ende April aus dem Briefkasten holt.
Eine Nachfrage bei der Stadt ergibt, dass das Gesundheitsamt bei Infizierten oder Menschen, die engen Kontakt mit ihnen hatten, „mündlich“ eine häusliche Quarantäne anordnet. Im Nachgang schickt die Stadt, als zuständige Kreisverwaltungsbehörde, eine schriftliche Bestätigung, eben diesen Bescheid, hinterher. Er gilt als „schriftlicher Nachweis“, etwa für den Arbeitgeber.
Verzögerung wegen
hoher Fallzahlen
Weil diese Fälle im Verlauf der Corona-Krise immer mehr zugenommen haben, hat sich seit dem 27. März aber die Form der Mitteilung verändert. Es gibt nun eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Quarantäne, die mit einem kurzen formlosen Schreiben bestätigt wird.
Bleibt die Frage, warum der Bescheid erst vier Wochen später eingetroffen ist. Dies liege an den „hohen Fallzahlen“. „Gerade in den ersten Wochen der Corona-Krise konnten diese Bescheide aus Kapazitätsgründen nicht immer zeitnah erfasst werden“, meldet die Stadt. Inzwischen sei das anders, gingen „diese Verfahren sehr schnell“. In der Stadt und im Landkreis gebe es mittlerweile ein „Kontaktpersonenmanagement“. Das Gesundheitsamt übermittle „fast tagesaktuell“ die Daten von Infizierten. 15 speziell dafür abgestellte Mitarbeiter ermitteln, mithilfe der Infizierten, deren Kontaktpersonen. Diese würden dann in der Regel telefonisch verständigt. Die Bescheide werden meist per Mail versandt.
Außerdem bittet die Stadt die Betroffene, sich jetzt noch mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Das aber möchte die 52-Jährige nicht. Für sie ist die ganze Sache „Quatsch“ und einfach nur „Papiermüll“. Das Gesundheitsamt selbst hat sich nicht zur Sache geäußert. Immerhin: Das Rosenheimer Ehepaar ist wieder gesund. Ob es Corona war, ist unklar.