Rosenheim –Die Innenbereiche der Gastronomie dürfen– laut dem Stufenplan der Bayerischen Staatsregierung – ab Montag, 25. Mai, wieder öffnen. Auch hier muss auf das Einhalten der Hygieneschutzmaßnahmen sowie den Mindestabstand von 1,50 Meter geachtet werden.
Die Stadt Rosenheim weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass die Öffnung am kommenden Montag „ausschließlich für Speiselokale“ gilt. Reine Schankwirtschaften, Bars, Clubs und Shisha-Lokale müssen auch weiterhin geschlossen bleiben. Diese Regelung gelte auch für Kneipen und Lokale, bei denen in der Vergangenheit zwar Snacks verkauft wurden, aber der Getränkeausschank klar im Vordergrund stand, teilt die Stadt mit. Die Speisegaststätten dürfen im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen. Im Außenbereich ist bereits um 20 Uhr Schluss. Der Auftritt von Musikgruppen in Biergärten oder in Speiselokalen ist, laut Gesundheitsministerium, derzeit noch nicht zulässig. Diese Regelungen gelten bis Freitag, 29. Mai. Die Stadt Rosenheim appelliert an die Bürger, die geltenden Vorgaben einzuhalten. Nur so könnten weitere Beschränkungen entfallen, heißt es.