Bürgermeister dürfen Ehen schließen

von Redaktion

Rosenheim – Sowohl Oberbürgermeister Andreas März als auch der Zweite Bürgermeister Daniel Artmann und die Dritte Bürgermeisterin Gabriele Leicht sind zu Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich bestellt. Die Entscheidungen trafen die Stadträte einstimmig. Damit sind alle drei befugt, Ehen zu schließen. Und sie dürfen die dafür notwendigen Berurkundungen und Eintragungen im Eheregister vornehmen. Außerdem sind sie berechtigt, Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen und Anschlusserklärungen im Rahmen der Eheschließung zu beglaubigen oder zu beurkunden.

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