Betrugsdelikt bei der Einbürgerung verschwiegen

von Redaktion

51-jähriger Türke geht gegen Strafbefehl vor und zieht Einspruch dann vor Gericht zurück

Rosenheim – Weil er bei den Unterlagen seines Einbürgerungsgesuches eine Straftat verschwiegen hatte, sollte ein 51-jähriger türkischer Staatsangehöriger, der in Rosenheim lebt, eine Strafe von 1200 Euro zahlen. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, was jetzt dazu führte, dass er in Rosenheim vor Gericht erscheinen musste.

Rechtskräftig
verurteilt

Im April 2019 hatte ein türkischer Kraftfahrer (51) aus Rosenheim in Deutschland seine Einbürgerung beantragt. Beim Prozedere muss jeder Antragsteller unter anderem angeben, ob er in der Vergangenheit wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden war.

Bei dieser Frage hatte der 51-Jährige „Nein“ angekreuzt. Vor zwei Jahren war er allerdings wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 5600 Euro verurteilt worden. Diese Strafe hatte er in Raten bezahlt.

Bei der routinemäßigen Überprüfung der Einbürgerungsunterlagen kam dieser Umstand aber ans Licht. Weil er damit gegen den Paragraf 42 im Staatsangehörigkeitsgesetz verstoßen hatte, der eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vorsieht, erging ein Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 40 Euro. Dagegen erhob er fristgerecht Einspruch. So traf man sich beim Amtsgericht Rosenheim vor dem Strafrichter Dirk Dombrowski.

Vorwürfe
zurückgewiesen

Gegen den Vorwurf, in den Unterlagen falsche Angaben gemacht zu haben, wehrte er sich mit dem Argument, dass er nicht habe wissen können, dass diese Strafe in seinem Führungszeugnis stünde. Von einem Bundeszentralregister habe er zudem noch nie gehört. Zudem verwies der Lkw-Fahrer darauf, dass er seine Strafe von damals schließlich bezahlt habe.

Der Richter klärte ihn zunächst darüber auf, dass so eine Strafe nicht erloschen sei, nur weil man diese bezahlt habe. Also könne er nicht angeben, dass er niemals bestraft worden sei. „Die haben gesagt, ich könne ohne Weiteres einen Einbürgerungsantrag stellen“, erwiderte der Kläger aus Rosenheim auf die Ausführungen des Richters. Woraufhin wiederum Dombrowski antwortete: „Das können sie freilich. Nur müssen sie eben die Fragen darin wahrheitsgemäß beantworten.“

Geldstrafe
von 1200 Euro

Der Richter machte dem Mann letztlich klar – zumal er anwaltlich nicht vertreten war –, dass sein Einspruch kaum Erfolg haben könne. Umso mehr, als klar wurde, dass die Höhe der Tagessätze im Strafbefehl durchaus unter seinem tatsächlichen Einkommen lag.

Daraufhin zog der Lkw-Fahrer aus Rosenheim letztlich seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. So kam der Mann mit der Geldstrafe von 1200 Euro davon. Theo Auer

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