Rosenheim/Kolbermoor – Seine wiederholten exhibitionistischen Umtriebe brachten einen Kolbermoorer jetzt hinter Gittern. Mehrfach war der 46-jährige Russland-Deutsche als Exhibitionist bereits auffällig gewesen. Wenn er mit seinen Lebensumständen nicht fertig wird, betrinkt er sich. Und in diesem Zustand ging er in den vergangenen Jahren mehrfach ohne Hose auf die Straße. Zuletzt im Herbst 2018 in Kolbermoor.
Nur mit Pulli bekleidet
Im September lief er in der Heubergstraße einem Anwohner nur mit einem Pulli bekleidet über den Weg und präsentierte ihm das nackte Hinterteil. Als der ihn darauf ansprechen wollte, wendete er sich ihm frontal entgegen. Der Mann verständigte danach die Polizei.
Im Oktober geschah dasselbe an der Fußgängerbrücke über die Mangfall beim Schwimmbad in Kolbermoor. In der selben Aufmachung stellte er sich einer Frau entgegen, die von der Arbeit nach Hause gehen wollte und erschreckte diese heftig. Nachdem der Angeklagte sich auch ihrem Ehemann von beiden Seiten provokativ zur Schau gestellt hatte, dieser aber mit seinem Handy die Polizei verständigte, verschwand der Exhibitionist in einer Seitenstraße.
Vor dem Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Simone Luger war der Mann umfassend geständig. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Kohut, erklärte, sein Mandant habe sich in einer Krise befunden. Seine Lebensgefährtin hatte ihn verlassen und er habe auf diese Weise reagiert. Der Angeklagte ließ vernehmen, dass er stockbetrunken gewesen sei und sich sein Verhalten selber nicht erklären könne. Niemals wieder wolle er sich so unanständig verhalten.
Gutachter
kommt zu Wort
Dies zu glauben fiel dem Gericht schwer. Zumal er nun bereits zum dritten Mal wegen desselben Vergehens vor Gericht stand. Darüber hinaus befand er sich deswegen noch in offener Bewährung aus einem Urteil in 2017.
Die forensische Gutachterin, die Psychiaterin Dr. Antonia Eben, berichtete, dass es sich hier fraglos um einen „minderbegabten“ Mann handle, der mit Frustrationen und persönlichen Problemen nicht zurechtkomme. Zwar habe sich sein sexuelles Fehlverhalten nicht negativ gesteigert, jedoch sei dies durchaus denkbar.
In der Zusammenschau sei es nicht auszuschließen, dass der Angeklagte zu den Tatzeiten nach Paragraf 21 Strafgesetzbuch nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Gleichzeitig wäre es aber schwierig, für ihn eine geeignete Therapieform zu finden. Dies liege nicht nur an der Sprachhürde, sondern auch an dessen mangelhaftem Intellekt.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Schlussvortrag, dass man bei dem Angeklagten fraglos dessen Persönlichkeit in Betracht ziehen müsse. Auch dass er reuig und geständig sei. Andererseits sei er ein offensichtlich unbelehrbarer Wiederholungstäter, den nunmehr nur eine Vollzugsstrafe beeindrucken könne. Sie beantragte deshalb eine Haftstrafe von sieben Monaten, die auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Verteidiger sieht positive Prognose
Der Verteidiger verwies in seinem Plädoyer darauf, dass sein Mandant wieder mit seiner damaligen Lebensgefährtin zusammen sei. Es sei deshalb auch seit fast zwei Jahren nichts mehr passiert. Die Frau habe den Mann unter Kontrolle, und deshalb erkenne er durchaus eine positive Sozialprognose.
Natürlich sei eine Strafe auszusprechen, die nach seiner Meinung fünf Monate nicht zu übersteigen brauche. Aber diese könne durchaus nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden. Zumal der Mann bei den vorherigen Bewährungsstrafen die Bewährungszeit immer straflos durchgestanden habe.
Sechs Monate Haft
ohne Bewährung
Dies sah das Gericht anders. Immerhin seien die Vergehen dieses Mal unter offener Bewährung geschehen. Und wer garantiere, dass der Angeklagte bei den nächsten persönlichen Problemen nicht wieder rückfällig werde?
Es scheine, dass nun nur noch eine echte Vollzugsstrafe den Angeklagten beeindrucken könne, so die Richterin. Sie verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Er läuft nun Gefahr, dass auch die Bewährungsstrafe von fünf Monaten aus dem vorher gehenden Verfahren widerrufen wird.