Rosenheim – Die Ermittler fanden beim Tatverdächtigen zwar keine Beute, auf einer Flasche am Tatort dafür aber seine DNA: Vor dem Rosenheimer Amtsgericht ist jetzt ein 34-jähriger Rosenheimer, der im September 2019 in die Räumlichkeiten der Dekra-Prüfstelle in Rosenheim eingestiegen war, zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.
Per Leiter aufs Hallendach
Ungebetenen Besuch hatte die Prüfstelle der Dekra in der Rosenheimer Klepperstraße in der Nacht auf 23. September. Damals stiegen Einbrecher, möglicherweise mittels einer mitgebrachten Leiter, über das Hallendach zu den Toilettenfenstern hoch. Über eines der Fenster drangen die Unbekannten dann in die Räumlichkeiten ein und durchforsteten alle Büros nach lohnendem Diebesgut.
Dabei rissen sie einen Tresor aus der Verankerung. Weil sie es zunächst nicht schafften, diesen zu öffnen, warfen sie ihn kurzerhand aus dem Fenster im ersten Stock. Als auch das nichts half, schlugen sie mit einem Stein so lange auf ihn ein, bis es ihnen gelang, ihn aufzubrechen. Ganze 200 Euro waren die Beute für den Aufwand – der angerichtete Schaden war nach Angaben der Ermittler weitaus höher.
Zwei unbekannte DNA-Spuren konnte die Polizei am Tatort sichern, über die im Januar 2020 ein heute 34 Jahre alter Krankenhaushelfer aus Rosenheim als einer der Täter zweifelsfrei identifiziert werden konnte. Eine Hausdurchsuchung erbrachte keine weiteren Beweisstücke. Die zweite DNA-Spur konnte bislang keiner in der Datenbank der Polizei erfassten Person zugeordnet werden. Die Kripo war sich dennoch sicher, zumindest einen der – möglicherweise – mehreren Täter gefunden zu haben. Die betreffende DNA fand sich am Hals einer geöffneten Sektflasche im Eingangsbereich des Gebäudes. Sofern der Angeklagte daraus getrunken hatte, so hatte er eine möglich Lippen-DNA gründlich entfernt. Geblieben waren aber seine Spuren am Flaschenhals unterhalb. Des Weiteren war der Angeklagte bereits 2017 beim Amtsgericht München wegen mehrfachen Einbruchsdiebstahls zu 22 Monaten Haft verurteilt worden.
Angeklagter beteuert seine Unschuld
Während er damals geständig war, ließ er nun durch seinen Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog seine Unschuld beteuern. Für ihn sei es unerklärlich, wie seine DNA an die Flasche gekommen sein könnte. Ein Alibi hatte er für den Tatzeitraum nicht vorzuweisen. Die Gutachterin machte deutlich, dass diese Spuren ohne jeden Zweifel vom Angeklagten stammten.
Die Staatsanwältin war von der Schuld des gebürtigen Rumänen überzeugt. Auch wenn es keine weiteren Beweise und Indizien außer einer vorherigen Verurteilung wegen eines ähnlichen Delikts gab, so sei die aufgefundene DNA untrüglich. Fraglos habe der Angeklagte sich bemüht, seine Spuren gründlich zu entfernen – aber eben nicht gründlich genug. Sie forderte eine Haftstrafe von zwölf Monaten die, angesichts der offenen Bewährung aus der früheren Verurteilung, nicht erneut ausgesetzt werden könne.
Der Verteidiger verwies darauf, dass auch ein Sekundärtransfer von DNA-Spuren nicht völlig ausgeschlossen werden könne und forderte wegen des völligen Fehlens weiterer Beweise seinen Mandanten freizusprechen.
Richterin ist
nicht überzeugt
Die Vorsitzende Richterin Maike Merklin war von den Ausführungen des Verteidigers nicht überzeugt. Angesichts der DNA-Spuren und der Tatsache, dass diese Tat eine erhebliche Ähnlichkeit mit dessen vorangegangenen Einbrüchen aufwies, verurteilte sie den Rumänen zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Weil nun wohl auch die vorangegangene Bewährungsstrafe widerrufen wird, erwarten den Täter fast drei Jahre Gefängnis.