Auseinandersetzung am Salzstadel findet mit Freispruch ihren Abschluss

von Redaktion

Kolbermoorer (27) muss sich vor Amtsgericht Rosenheim verantworten – Zeugen können Angreifer nicht identifizieren

Rosenheim – Bei einer handfesten Auseinandersetzung zwischen Nachtschwärmern im Sommer 2019 am Rosenheimer Salzstadel war es zu mehreren Verletzten gekommen. Als einen der Angreifer hatte die Polizei einen 27-jährigen Kolbermoorer ausgemacht, der sich jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten musste.

In der Nacht auf 2. Juni 2019 ging es in Rosenheims Nachtschwärmer-Ecke rund um den Salzstadel hoch her. Die Stimmen alkoholgeschwängert, die Stimmung aggressiv, die Rufe ordinär bis beleidigend. Weil zwei Mädchen gegen 2 Uhr morgens lauthals beleidigt worden sein sollen, waren mehrere männliche Nachtschwärmer über einen angeblichen Pöbler hergefallen und hatten ihn zu Boden geprügelt. Der Angeklagte, ein 27-jähriger Pole, der in Kolbermoor wohnt, erklärte jetzt vor Gericht, er sei lediglich dazu geeilt, um den am Boden Liegenden vor weiteren Schlägen und Tritten zu bewahren. Es sei ihm dabei auch gelungen, ihn aus dieser Situation zu befreien. Danach sei er zusammen mit ihm und weiteren Begleitern in Richtung Busbahnhof gegangen, um nach Hause zu kommen.

Auf dem Weg dorthin seien sie von der Polizei angehalten und mit verschiedenen Vorwürfen konfrontiert worden, mit denen sie allerdings überhaupt nichts zu tun hatten.

Der Vorwurf, er habe das angebliche Tatopfer verprügelt, sei Unsinn. Er habe diesem lediglich geholfen. An anderen Auseinandersetzungen sei er nicht beteiligt gewesen.

Sein angebliches Tatopfer, ein 27-jähriger Holländer, erklärte, tatsächlich sei der Angeklagte ein Freund und Kollege. Es sei absurd anzunehmen, dieser hätte ihn geschlagen. Vielmehr habe er ihn tatsächlich aus einer prekären Situation befreit. Er sei damals recht betrunken gewesen, könne sich aber an die Hilfe durch ihn gut erinnern.

Ein weiterer Zeuge, ein 33-jähriger Ingenieur, der in dieser Nacht ebenfalls niedergeschlagen worden war, erinnerte sich an die verbalen Auseinandersetzungen. Er habe, um zu schlichten, bei einem weiteren Streit eingreifen wollen. Dabei sei er von einem Schlag niedergestreckt worden. Allerdings könne er nicht sagen, von wem dieser Schlag gekommen sei. Auch anhand einer Bildvorlage war es ihm nicht möglich, die jeweiligen Täter zuzuordnen. Ein 20-jähriger Drucktechniker berichtete von drei Personen, die bei der Gewalt gegen den Ingenieur anwesend gewesen sein sollen. Den Schläger konnte aber auch er nicht benennen.

Weil von den weiteren Zeugen auch nichts Aufhellendes mehr zu erwarten war, entließ der Vorsitzende Richter Dirk Dombrowski diese und bat um die Schlussvorträge. Erwartungsgemäß waren die Vorwürfe gegen den Angeklagten nicht zu erhärten, deshalb beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung unisono Freispruch, weswegen der Richter auch so urteilte. Theo Auer

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