Rosenheim – Im laufenden Raumordnungsverfahren zum Brenner-Nordzulauf werden gerade in allen betroffenen Gemeinden die sogenannten Raumwiderstände formuliert. Dabei geht es um ökologische, wirtschaftliche und soziale Gründe, die nach Einschätzungen der Kommunen gegen das Bauvorhaben sprechen.
Mehrstufiges Verfahren
Mögliche Gründe, über die sich derzeit auch die Stadt Rosenheim Gedanken macht. Hier entschied man sich dabei für ein mehrstufiges Verfahren. In der jüngsten Bauausschusssitzung wurden dem Gremium erste Eckpunkte vorgestellt, die unter Mitarbeit der Rechtsanwaltskanzlei KPMG Law von der Verwaltung erarbeitet worden waren. Da der Bauausschuss diesen ersten Richtlinienentwurf einstimmig genehmigte, wird er nun von der Verwaltung weiterentwickelt und am 16. Juli als ausgearbeitete Stellungnahme dem Gremium nochmals vorgelegt. Daran schließt sich am 21. Juli eine Abstimmung des Stadtrates an.
Die in der Sitzung vorgelegten Eckpunkte sehen vor, dass sich die Stadt in detaillierter Argumentation in erster Linie auf die Trassen beschränken wird, die die Stadt tatsächlich berühren – also zwei der Trassenvarianten. Als Raumwiderstand soll hier vor allem die Zerstörung der bisherigen Raumstruktur genannt werden.
Die Trassen, so die geplante Argumentationsführung, hätten durchwegs einen zu hohen Flächenverbrauch, vor allem dort, wo Überführungen oder sonstige Bahnbauwerke errichtet werden müssen. Sie trennen nach Einschätzung der Ausschussmitglieder Siedlungsgebiete, die dadurch ihr typisches Ortsbild verlieren. Wohnen und Arbeiten würden erschwert, ebenso eine sinnvolle städtebauliche Weiterentwicklung.
Damit sei auf Dauer die gesamte Wirtschaftsstruktur des Raumes gefährdet. „Sie verliert an Ausgewogenheit und Wettbewerbsfähigkeit“, so ein Auszug aus der Argumentation. Ein weiterer Argumentationsstrang zielt auf die Verletzung des Landschaftsbildes ab, wobei eine weitere Trasse zu den beiden anderen bewertet wird. Die nötigen Eingriffe in Natur und Umwelt seien unverhältnismäßig, vor allem weil auch bisher unbelastete Bereiche erfasst und in ihrem gesamten ökologischen Gefüge deutlich beeinträchtigt würden.
Über diese spezielle Argumentation zu den einzelnen Trassenvarianten hinaus sollen auf Wunsch der Ausschussmitglieder zusätzlich auch Einwände geltend gemacht werden, die alle Trassen betreffen. Diese zielen bereits auf ein späteres Planfeststellungsverfahren ab und beschäftigen sich mit der Wirtschaftlichkeit einer Neubaustrecke sowie der Frage, ob ein eventueller Bedarf an zusätzlicher Verkehrskapazität nicht anderweitig gedeckt werden könnte. In den Diskussionsbeiträgen zum Entwurf kamen verschiedene Ergänzungsvorschläge. Franz Lukas (Grüne) zum Beispiel wies auf die Bedeutung des Trinkwasserschutzes hin. Dieser sei wegen der teilweise sehr oberflächennahen Grundwasserschichten auf jeden Fall in Gefahr. Überhaupt sei zu berücksichtigen, dass die Trassen nie nur einen unmittelbar lokalen Einfluss hätten, sondern immer auch Auswirkungskorridore nach sich zögen beziehungsweise auch in die Breite ausstrahlten. Das betreffe nicht zuletzt die Funktion vieler Raumbereiche als Naherholungsgebiet.
Musterdokument
für die Bürger?
Lukas regte zudem an, die Stadt könne vielleicht dem Beispiel der Gemeinde Rohrdorf folgen und für ihre Bürger Musterstellungsnahmen veröffentlichen, die dann individuell ergänzt werden könnten.
Georg Soyer (CSU) wies auf die Beeinträchtigung der Landwirtschaft hin. Diese sei derzeit im Umbruch, viele Betriebe dächten über eine Aussiedlung nach, die durch den Flächenverbrauch wie auch durch die Zerschneidung der Betriebsflächen deutlich erschwert würde.
Vonseiten der Verwaltung wurde zugesichert, dass diese Anregungen in die Ausarbeitung der Stellungnahme einfließen werden.