Der Rosenheimer Stadtrat hatte jüngst in seiner Sitzung beschlossen, die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 185 „Münchener Straße 9a“ zu verlängern. Ziel der Planung ist es nach Angaben der Stadt, eine behutsame Nachverdichtung für das bestehende Wohn- und Geschäftshaus in der Münchener Straße 9a zu ermöglichen und die wichtige Gehwegverbindung als öffentliche Verkehrsfläche zu sichern. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von einem Jahr. Die Unterlagen zur Veränderungssperre können während der allgemeinen Öffnungszeiten – Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr – im Rathaus, Königstraße 24, im Stadtplanungsamt eingesehen werden. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Infos gibt es zudem auf der städtischen Internetseite unter www.rosenheim.de.