Neue Hoffnung für Viehhausen

von Redaktion

Bahnübergang soll bald entschärft werden – Stadt Wasserburg entstehen keine Kosten

Wasserburg – Die Sache, um die es geht, hat einen sperrigen Namen: Eisenbahnkreuzungsgesetz. Es ist ein Gesetz, das im Frühjahr zum Vorteil der Stadt geändert wurde: Bei der geplanten Entschärfung des Bahnübergangs Viehhausen wäre sie finanziell aus dem Spiel. 2018 wurde dort eine junge Frau von einem Zug erfasst und getötet, fünf Jahre zuvor hatte ebenfalls eine junge Frau an diesem Bahnübergang ihr Leben lassen müssen: Auch sie wurde von einem Zug erfasst.

Beteiligung entfällt
für Wasserburg
und Edling

Nach einer Mitteilung des Bayerischen Gemeindetags werden mit der im März beschlossenen Neuregelung die Kommunen bei Baumaßnahmen an Bahnübergängen entlastet. „Mussten in der Vergangenheit die Gemeinden ein Drittel der Kosten an einer Kreuzungsmaßnahme tragen, wenn sie mit einer gemeindlichen Straße beteiligt waren, so wird nunmehr das kommunale Drittel von Bund und Ländern getragen“, heißt es.

Im Wasserburger Rathaus ist man über die Gesetzesänderung, mit der man ursprünglich nicht gerechnet habe, hocherfreut. Keine Kosten entstehen nun der Stadt bei der geplanten Installierung einer Schranke für den Übergang Viehhausen. Für Edling entfällt die finanzielle Beteiligung bei der Beschrankung der Übergänge Au und Roßhart. Die Kosten werden auf insgesamt 2,7 Millionen Euro beziffert. Nach Auskunft der Bahn sollen alle drei Bahnübergänge mit Halbschranken und vorgeschalteter Lichtzeichenanlage gesichert werden. Bei einer solchen Anlage wird ähnlich einer Ampel mit kurzem Gelblicht und anschließendem Rot-Standlicht das Schließen der Halbschranken angekündigt.

Langwieriges
Verfahren: Baubeginn
2021 möglich?

Die Entwurfsplanung sei fertig, sagte Andreas Hiebl vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit unserer Zeitung. „Aktuell laufen noch die Grunderwerbsverhandlungen. Erst nach Abschluss dieser Verhandlungen kann seitens der Bahn über die Art des Genehmigungsverfahrens – Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren – entschieden werden.“ Hiebl erläuterte, dass eine Plangenehmigung weniger zeitaufwendig wäre als ein Planfeststellungsverfahren und damit entsprechend schneller durchzuführen. „Dann würde es rucki-zucki gehen.“ Leider sei aber nicht absehbar, ob ein Baubeginn 2021 möglich ist. Aber die Stadt hoffe darauf, dass die Verhandlungen zwischen der Südostbayernbahn als Netzbetreiber und den Eigentümern der Grundstücke zügig und erfolgreich verlaufen würden.

Gesetzesänderung hat
keinen Einfluss auf die
Dauer des Verfahrens

Die Bahn äußerte sich auf Anfrage unserer Zeitung zurückhaltend. Ein Sprecher teilte mit, zur Dauer des Verfahrens und damit zu einem voraussichtlichen Baubeginn könne die Bahn keine verlässlichen Angaben machen, „da die Genehmigungsverfahren und deren Dauer nicht in unserer Hand liegen“. Er verwies auf die Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamts (EBA). Für eine Ausschreibung der Bauleistung und den Baubeginn müssen alle drei Baugenehmigungen vorliegen. Im Übrigen hat laut Bahn die Änderung des Kreuzungsgesetzes keinen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens.

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