Der Masskrug als gefährliche Waffe

von Redaktion

Studentin bei Herbstfest 2019 verletzt – 47-jähriger Georgier muss in Haft

Rosenheim – Weil er beim Rosenheimer Herbstfest 2019 eine Frau mit einem Masskrug schwer verletzt hatte, musste sich jetzt ein 47-jähriger Georgier vor Gericht verantworten.

Die Stimmung brandete hoch in der Bierhalle am letzten Freitag des Rosenheimer Herbstfestes 2019. Auf den Tischen wurde getanzt und man kam sich näher. Wie ein 30-jähriger Kundenbetreuer, der den Arm um die Begleiterin des Angeklagten gelegt hatte. Was diesem deutlich zu weit ging. Die Stimmung kippte, zwischen den beiden Männern entwickelte sich ein Streitgespräch mit gegenseitigen Beschimpfungen.

Opfer bricht

zusammen

Der Angeklagte, ein 47-jähriger Georgier, der in Rosenheim lebt, erklärte, er sei wütend gewesen und habe sein Gegenüber aus einem Masskrug mit Bier beschütten wollen. Dabei sei ihm der Krug entglitten, und habe – was er keineswegs beabsichtigt hätte – von diesem abgewehrt eine gegenübersitzende indische Studentin getroffen. Diese war blutend und benommen zusammengebrochen.

Sein Verteidiger Rechtsanwalt Andreas Leicher erklärte, sein Mandant sei sich seines Fehlers, dieser „unangemessenen Fahrlässigkeit“, bewusst und auch bereit an die Verletzte ein angemessenes Schmerzensgeld zu entrichten.

Der eigentlich Gemeinte, den der Bierschwall oder der Krug treffen sollte, berichtete, er sei zu der Frau keineswegs zudringlich geworden. Das habe der Angeklagte in seiner Trunkenheit wohl missverstanden. Er habe sich sogar nach zwei Ohrfeigen durch den Angeklagten zurückgehalten und sich geweigert, seiner Aufforderung mit ihm hinauszugehen nachzukommen. Dann habe der Angeklagte den Krug nach ihm geworfen. Das sei keine Schütt-Bewegung, sondern ein gezieltes Werfen gewesen. „Ich habe mich mit einer Duckbewegung unter beiden Armen geschützt. Er hat nicht mich, sondern eine junge Frau neben mir getroffen.“

Ob es nun eine „Schütt-“ oder eine „Wurfabsicht“ war, ließ sich auch nach mehreren Zeugen noch nicht abschließend beurteilen. Allerdings sagte seine damalige Begleiterin in solch deutlicher Absicht aus ihn zu entlasten, dass ihr der Staatsanwalt riet, nicht weiter auszusagen, um nicht Gefahr zu laufen, selber wegen einer Falschaussage angeklagt zu werden.

Das Tatopfer, eine indische Studentin aus Nürnberg, berichtete von anhaltenden Schwierigkeiten durch diese Gesichtsverletzung und erklärte zwar, dass sie anerkenne, dass es nicht die Absicht des Angeklagten war sie zu verletzen, er dennoch wohl für die Folgen haften müsse.

Nachdem es gerichtsbekannt wurde, dass in Rosenheim noch weitere Zeugen verfügbar seien, beschloss der Vorsitzende Richter Stefan Fritz, dass die Verhandlung zu einer weiteren Zeugeneinvernahme unterbrochen wird. Am zweiten Verhandlungstag wurden zwei weitere Zeugen einvernommen. Beide stammen aus Indien und waren zufällig Gäste am Nachbartisch im Bierzelt. Leider konnte von beiden nichts weiter Erhellendes beigetragen werden.

So beantragte der Staatsanwalt, für den die Wurfabsicht klar bewiesen schien, eine Haftstrafe von 18 Monaten zu verhängen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, hingegen beharrte darauf, dass es sich keinesfalls um einen gezielten Wurf gehandelt habe. Er sah darin lediglich eine Fahrlässigkeit und beantragte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

Das Gericht erkannte auf Schuld des Angeklagten und verurteilte ihn zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung, weil es ohne ein Geständnis keine besonderen Umstände erkennen konnte. Die Verteidigung kündigte an, dagegen in Berufung zu gehen.

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